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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einspruchsfrist

M
motovin
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo, ich möchte gegen meine Leistungsbeurteilung Einspruch erheben. Ab wann und bis wann kann ich Einspruch einlegen? Ab dem Zeitpunkt des Beurteilungstages und wie lange? Oder Ab dem Zeitpunkt Ab wann die Beurteilung greift? Der Zeitpunkt wo ich auf meinem Lohnschein sehe, dass ich weniger Geld bekomme? Vielen Dank für die Unterstützung Gruß Mike

P.S. Es handelt sich um die ERA Leistungsbeurteilung

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Community-Antworten (5)

H
Hamburger84

21.03.2023 um 09:18 Uhr

Ab dem Tag des Beurteilungsgesprächs beginnt die Frist für einen Einspruch zu laufen.

Dass Du möglicherweise weniger Geld bekommst, hat auch nicht direkt mit Deiner Leistungsbeurteilung zu tun.

Wenn Du gleich oder auch besser beurteilst wurdest, es aber noch viele andere Leute in der gleichen Beurteilergruppe gibt, die vielleicht sogar besser beurteilt wurde als Du, kann es sein, dass Du weniger Geld bekommst.

Denn die Gesamtsumme an Geld, die bei einer ERA Leistungsberurteilung verteilt wird, ist begrenzt auf 10 %.

Ein Betriebsrat kann allerdings in einer Betriebsvereinbarung ggf. diese Summe erhöhen lassen.

C
celestro

21.03.2023 um 10:48 Uhr

Wo steht denn etwas von ERA?

M
motovin

21.03.2023 um 11:01 Uhr

Die Frage verstehe ich nicht

T
Thomas63

21.03.2023 um 11:20 Uhr

@Motovin

Es gibt die verschiedensten Leistungszulagen die in Firmen mit Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt sind. Wenn du nicht angibts das es sich um ERA handelt kann es alles mögliche sein. Man kann auch nicht wissen ob die antwort von "Hamburger" zu ERA Deine Frage beantwortet hat.

M
motovin

21.03.2023 um 11:24 Uhr

o.k. habe ich vergessen anzugeben. Habe ich jetzt nachgetragen. Es handelt sich um die ERA Leistungsbeurteilung

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