Hallo,

die Einspruchsfrist für die Wählerliste ist abgelaufen.

Jetzt wurden mit von der Geschäftsführung Änderungen mitgeteilt.

- Muss ich diese auch im Gremium beschließen?
- Muss das Wahlausschreiben dementsprechend auch geändert werden (Zahl der Wahlberechtigten usw?)

Vielen Dank