Erstellt am 20.03.2023 um 10:30 Uhr von celestro
Ganz genau! Alle BRM haben das Recht auf alle Informationen.
Erstellt am 20.03.2023 um 10:47 Uhr von Kehler
die 3 hätten das so beschlossen, in einem 7er, auf welcher Grundlage?
Beschlüsse sind mit der Mehrheit zu beschliessen, bei euch also mindesten 4 BR Mitglieder. Der BR besteht aus einem Gremium und nicht aus 3 BR Mitgliedern. Alle BRM müssen auf dem gleichen Stand der Informationen sein. Oder sind bei der Kündigung auch BRM mit dabei?
Erstellt am 20.03.2023 um 10:54 Uhr von Dummerhund
@Kehler
Ich denke mal nicht das hier ein Beschluss auf eine Betriebsratsebene gemeint ist, sondern einfach, wir haben für uns beschlossen (oder aber sind der Meinung) das braucht der Rest noch nicht zu wissen.
Erstellt am 20.03.2023 um 11:27 Uhr von Hunterlady
Ganz genau, es war kein offizieller Beschluss. Besonders unser Vorsitzende macht gern mal Alleingänge, darauf hab ich ihn auch schonmal hingewiesen und er zeigte sich angeblich einsichtig...
Als -meiner Meinung nach fadenscheiniger Begründung- warum wir nicht alle die Infos bekommen meinte unsere stellvertretende (Vorsitz war Freitag nicht dabei) daß wir ja dann mit -den- Wissen weiter mit unseren Kollegen arbeiten müssen und uns dann über's Wochenende den Kopf zerbrechen würden.
Was natürlich lächerlich ist, daß solche Situationen passieren können wußte ich ja als ich mich hab wählen lassen, vermute das war reine Schutzbehauptung
Erstellt am 20.03.2023 um 11:34 Uhr von jutti1965
Ich würde dieses Thema als TOP mit in die nächste BR Sitzung nehmen, und das im gesamten Gremium diskutieren um solche Alleingänge für das nächste mal zu unterbinden.
Erstellt am 05.07.2023 um 12:29 Uhr von AnneMoni
34 Absatz 3 BetrVG funktioniert nicht, weil am Ende nicht vollstreckbar.
Erstellt am 05.07.2023 um 14:16 Uhr von Muschelschubser
Inwiefern nicht vollstreckbar?
Du meinst, dass Informationen dadurch nicht erzwungen werden können?
Es schadet aber dennoch nicht, im Rahmen eines eigenen TOP mal darüber zu sprechen, was §34 so alles auslösen könnte. Kann z.B. ein Verstoß gegen Absatz 3 als Pflichtverletzung ausgelegt werden? Wird der BR durch das Zurückhalten von Informationen als ganzes behindert?
Erstellt am 05.07.2023 um 14:25 Uhr von AnneMoni
Dass ein Gremium, dass §34 Absatz 3 gegenüber Einzelnen oder einer Minderheit verstößt, mehrheitlich beschließt, einen Übeltäter auszupicken und ein 23er beschließt, weil er gegen §34 Absatz 3 ist lebensfremd und wenn jemand sich durchklagt und in allem Recht bekommt, ist irgendein Anspruch auf Herausgabe oder Zugang am Ende nicht durchsetzbar, weil nicht vollstreckbar. Bleibt nur der Griff zum Dremel als letzte Verteidigungslinie?
Erstellt am 05.07.2023 um 14:40 Uhr von xyz68
Nun zumindest gab es schon Urteile für den Zugang zum Büro und zu Unterlagen, hilft vielleicht ja auch schon:
https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/betrvg-betriebsrat-muss-zugang-zum-buero-haben_230130_553500.html
und
https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratmitglieder/recht-auf-einsicht-in-betriebsratsunterlagen/#:~:text=Bei%20elektronisch%20gespeicherten%20Unterlagen%20%28Dateien%2C%20E-Mails%29%20k%C3%B6nnen%20Betriebsratsmitglieder,vom%2012.%20August%202009%20%E2%80%93%207%20ABR%2015%2F08%29.
Solange die Informationen nur im Kopf sind, wird es allerdings schwierig.
Erstellt am 05.07.2023 um 18:30 Uhr von Dummerhund
Ich denke mal der 23iger wäre hier ein stumpfes Schwert und würde wohl nur Bedeutung finden wenn noch 10 andere Verstöße hinzu kommen würden.
Man sollte das Thema mal auf der Top setzen und im Gremium ausdiskutieren. Für mich persönlich ist das ein ganz schlechter Stil der 3 BRM´S. Ich würde dann einfach vorschlagen das dann demnächst alle gehen, oder aber das man den AG in den Räumen des BR einlädt zu so einem Thema.
Letztendlich sind es ja erst einmal Gespräche zu beabsichtigte Kündigungen. Vollständig müssen alle Unterlagen und Informationen erst bei der Anhörung vorhanden sein.
Erstellt am 05.07.2023 um 21:18 Uhr von Hunterlady
Erstmal sorry, normalerweise "halte ich auf dem laufenden" wenn ich mich mit Fragen an ein Forum wende, aber es war halt -wie man sich vorstellen kann- echt ne stressige Zeit...Vorab schonmal: Immerhin weniger Kündigungen als Anfangs angekündigt, und trotzdem wir eigentlich keine wirkliche Handhabe hatten (Kündigungen unter der 5%-Grenze) wurden zumindest annehmbare Abfindungen ausgehandelt. Dann zum Thema: Mehr oder weniger im Alleingang (2 der anderen "Betroffenen" waren im Urlaub, beim dritten waren Empörung und große Worte bei "internen" Gesprächen beispiellos, und genauso still war er dann im Gremium :D ) hab ich die Problematik bei der nächsten Sitzung auf den Tisch gebracht und klar gestellt daß ich etwas in der Art zukünftig keinesfalls dulden werde. Wie zu erwarten wurde versucht die ganze Sache zu relativieren, besser noch, es wurde versucht -mir- ein Fehlverhalten aufzudrücken da ich mein "Nicht-Wissen" über die Ergebnisse der Gespräche meinen Kollegen mitgeteilt hatte. Selbstverständlich hätte ich ihnen vorab keine Informationen gegeben die noch zurückgehalten werden sollten, doch statt "Darf ich noch nix drüber sagen" hab ich halt - wahrheitsgemäß- gesagt daß der Rest des Gremiums im Dunkeln gelassen wurde. Natürlich bin ich auf den Vorwurf nicht eingegangen und hab stattdessen ein paar Textpassagen vom Fitting zitiert.
Letztendlich wurden zumindest Fronten geklärt -sehr schade daß es die in dieser Form innerhalb eines Gremiums gibt- , und ich denke dem ein oder anderen im Gremium sitze ich nun ganz bewußt "im Nacken". Tatsächlich gab es seitdem keine zurückgehaltenen Informationen o.ä. mehr.
Erstellt am 05.07.2023 um 22:10 Uhr von Muschelschubser
Mir ging es auch nicht darum, rechtlich etwas durchsetzen zu wollen. Dass das zu dünn ist, ist mir klar.
Mir ging es lediglich darum, anhand von konkreten Gesetzen zu zeigen, dass es gewisse Leitplanken gibt und dass besagte BRM sich in die konträre Richtung bewegen.
Erstellt am 06.07.2023 um 08:07 Uhr von AnneMoni
Die Leitplanken des BetrVg für diese Konstellationen funktionieren derzeit nicht. Moralische Appelle sind weder verpflichtend noch durchsetzungsfähig.
Erstellt am 06.07.2023 um 09:13 Uhr von Muschelschubser
Und das ist m.E. das Problem dieses Forums, zumindest in Teilen.
Leitplanken sind da ein gutes Stichwort.
Viele beschränken ihre eigenen Leitplanken bei ihren Antworten darauf, Gesetze/Urteile/Kommentare zu sezieren. Die Möglichkeiten gehen aber deutlich darüber hinaus, auch wenn sie dann weniger griffig werden
Natürlich sind moralische Appelle nicht verpflichtend.
Aber sie können helfen. Und wenn man ein Gesetz aufzeigt, das sich zwar im Sinne der Verhältnismäßigkeit nicht durchsetzen lässt, dann ist das zwar juristisch vollkommen korrekt. Aber vielleicht kann das Anführen in einem persönlichen Gespräch zumindest untermauern, dass die BRM auf einem Irrweg unterwegs sind.
Wenn sie es einfach nicht besser wussten, kann das durchaus helfen.
Wenn das Verhalten aber Kalkül war, nach dem Motto "das lässt sich eh nicht durchsetzen" - dann wäre ich wieder bei Dir und die Bemühungen wären vergeblich.
Aber man wird es nie erfahren, wenn man es im Gespräch nicht ausprobiert.
Ich sehe das auch eher als Eskalationsstufen.
Zunächst einmal kann man seine Vorstellungen offen äußern und sagen, dass das Verhalten insgesamt nicht zielführend ist. Ohne Säbelrasseln mit irgendwelchen Paragrafen.
Wenn sich die BRM hier uneinsichtig zeigen, kann man mit dem 34er oder dem 23er zumindest untermauern, dass das Verhalten fragwürdig ist.
Wenn die BRM dann so abgebrüht sind - dann sollte man mal Gespräche über die generelle Zusammenarbeit führen und ob das so noch Sinn macht. Dann wäre die Büchse der Pandora aber weit geöffnet.
Erstellt am 06.07.2023 um 09:55 Uhr von Dummerhund
Sieht man die letzte Antwort vom TE kann und sollte man @ Muschelschubsers Argumentation wohl doch folgen. Auch und gerade wenn hier vom BRV dem TE ein Fehlverhalten angedichtet werden soll. Dann muss man schon mal zeigen " so nicht mein lieber Freund. Ich fürchte fast das wir hier den TE in ähnlicher Form noch das ein oder andere mal lesen werden da wohl ein BRV Fürst da oben sitzt.