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Teil des Gremiums hält Informationen zurück

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Hunterlady
Jul 2023 bearbeitet

Hallo, wir haben ein 7er Gremium und es stehen einige betriebsbedingte Kündigungen in unserer Firma an, dazu haben wir uns einen Anwalt dazugeholt und es fanden Gespräche mit Anwalt,GL, BRV, seinen Stellvertreter und einem weiteren Gremiums Mitglied statt. Letzten Donnerstag kann es da nun zu konkreten Ergebnissen, am Freitag hatten wir dann eine Betriebsratssitzung in der dem Rest des Gremiums zwar mitgeteilt wurde daß nun fest steht wer gekündigt wird, die Namen wurden uns jedoch von den 3 am Gespräch Beteiligten Mitgliedern vorenthalten. Sie hätten das so beschlossen. Heute und morgen würden die Gespräche mit den Kollegen die gekündigt werden stattfinden. Während also mein Abteilungsleiter schon seit Freitag früh weiß um welche Kollegen es geht, stehe ich und 3 meiner Gremiums Kollegen noch immer im Dunkeln. Hier sollte doch Paragraph 34 Absatz 3 BetrVG Anwendung finden oder?

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Community-Antworten (15)

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celestro

20.03.2023 um 11:30 Uhr

Ganz genau! Alle BRM haben das Recht auf alle Informationen.

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Kehler

20.03.2023 um 11:47 Uhr

die 3 hätten das so beschlossen, in einem 7er, auf welcher Grundlage? Beschlüsse sind mit der Mehrheit zu beschliessen, bei euch also mindesten 4 BR Mitglieder. Der BR besteht aus einem Gremium und nicht aus 3 BR Mitgliedern. Alle BRM müssen auf dem gleichen Stand der Informationen sein. Oder sind bei der Kündigung auch BRM mit dabei?

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DummerHund

20.03.2023 um 11:54 Uhr

@Kehler Ich denke mal nicht das hier ein Beschluss auf eine Betriebsratsebene gemeint ist, sondern einfach, wir haben für uns beschlossen (oder aber sind der Meinung) das braucht der Rest noch nicht zu wissen.

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Hunterlady

20.03.2023 um 12:27 Uhr

Ganz genau, es war kein offizieller Beschluss. Besonders unser Vorsitzende macht gern mal Alleingänge, darauf hab ich ihn auch schonmal hingewiesen und er zeigte sich angeblich einsichtig... Als -meiner Meinung nach fadenscheiniger Begründung- warum wir nicht alle die Infos bekommen meinte unsere stellvertretende (Vorsitz war Freitag nicht dabei) daß wir ja dann mit -den- Wissen weiter mit unseren Kollegen arbeiten müssen und uns dann über's Wochenende den Kopf zerbrechen würden. Was natürlich lächerlich ist, daß solche Situationen passieren können wußte ich ja als ich mich hab wählen lassen, vermute das war reine Schutzbehauptung

J
jutti1965

20.03.2023 um 12:34 Uhr

Ich würde dieses Thema als TOP mit in die nächste BR Sitzung nehmen, und das im gesamten Gremium diskutieren um solche Alleingänge für das nächste mal zu unterbinden.

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AnneMoni

05.07.2023 um 14:29 Uhr

34 Absatz 3 BetrVG funktioniert nicht, weil am Ende nicht vollstreckbar.

M
Muschelschubser

05.07.2023 um 16:16 Uhr

Inwiefern nicht vollstreckbar? Du meinst, dass Informationen dadurch nicht erzwungen werden können?

Es schadet aber dennoch nicht, im Rahmen eines eigenen TOP mal darüber zu sprechen, was §34 so alles auslösen könnte. Kann z.B. ein Verstoß gegen Absatz 3 als Pflichtverletzung ausgelegt werden? Wird der BR durch das Zurückhalten von Informationen als ganzes behindert?

A
AnneMoni

05.07.2023 um 16:25 Uhr

Dass ein Gremium, dass §34 Absatz 3 gegenüber Einzelnen oder einer Minderheit verstößt, mehrheitlich beschließt, einen Übeltäter auszupicken und ein 23er beschließt, weil er gegen §34 Absatz 3 ist lebensfremd und wenn jemand sich durchklagt und in allem Recht bekommt, ist irgendein Anspruch auf Herausgabe oder Zugang am Ende nicht durchsetzbar, weil nicht vollstreckbar. Bleibt nur der Griff zum Dremel als letzte Verteidigungslinie?

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DummerHund

05.07.2023 um 20:30 Uhr

Ich denke mal der 23iger wäre hier ein stumpfes Schwert und würde wohl nur Bedeutung finden wenn noch 10 andere Verstöße hinzu kommen würden. Man sollte das Thema mal auf der Top setzen und im Gremium ausdiskutieren. Für mich persönlich ist das ein ganz schlechter Stil der 3 BRM´S. Ich würde dann einfach vorschlagen das dann demnächst alle gehen, oder aber das man den AG in den Räumen des BR einlädt zu so einem Thema. Letztendlich sind es ja erst einmal Gespräche zu beabsichtigte Kündigungen. Vollständig müssen alle Unterlagen und Informationen erst bei der Anhörung vorhanden sein.

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Hunterlady

05.07.2023 um 23:18 Uhr

Erstmal sorry, normalerweise "halte ich auf dem laufenden" wenn ich mich mit Fragen an ein Forum wende, aber es war halt -wie man sich vorstellen kann- echt ne stressige Zeit...Vorab schonmal: Immerhin weniger Kündigungen als Anfangs angekündigt, und trotzdem wir eigentlich keine wirkliche Handhabe hatten (Kündigungen unter der 5%-Grenze) wurden zumindest annehmbare Abfindungen ausgehandelt. Dann zum Thema: Mehr oder weniger im Alleingang (2 der anderen "Betroffenen" waren im Urlaub, beim dritten waren Empörung und große Worte bei "internen" Gesprächen beispiellos, und genauso still war er dann im Gremium :D ) hab ich die Problematik bei der nächsten Sitzung auf den Tisch gebracht und klar gestellt daß ich etwas in der Art zukünftig keinesfalls dulden werde. Wie zu erwarten wurde versucht die ganze Sache zu relativieren, besser noch, es wurde versucht -mir- ein Fehlverhalten aufzudrücken da ich mein "Nicht-Wissen" über die Ergebnisse der Gespräche meinen Kollegen mitgeteilt hatte. Selbstverständlich hätte ich ihnen vorab keine Informationen gegeben die noch zurückgehalten werden sollten, doch statt "Darf ich noch nix drüber sagen" hab ich halt - wahrheitsgemäß- gesagt daß der Rest des Gremiums im Dunkeln gelassen wurde. Natürlich bin ich auf den Vorwurf nicht eingegangen und hab stattdessen ein paar Textpassagen vom Fitting zitiert. Letztendlich wurden zumindest Fronten geklärt -sehr schade daß es die in dieser Form innerhalb eines Gremiums gibt- , und ich denke dem ein oder anderen im Gremium sitze ich nun ganz bewußt "im Nacken". Tatsächlich gab es seitdem keine zurückgehaltenen Informationen o.ä. mehr.

M
Muschelschubser

06.07.2023 um 00:10 Uhr

Mir ging es auch nicht darum, rechtlich etwas durchsetzen zu wollen. Dass das zu dünn ist, ist mir klar.

Mir ging es lediglich darum, anhand von konkreten Gesetzen zu zeigen, dass es gewisse Leitplanken gibt und dass besagte BRM sich in die konträre Richtung bewegen.

A
AnneMoni

06.07.2023 um 10:07 Uhr

Die Leitplanken des BetrVg für diese Konstellationen funktionieren derzeit nicht. Moralische Appelle sind weder verpflichtend noch durchsetzungsfähig.

M
Muschelschubser

06.07.2023 um 11:13 Uhr

Und das ist m.E. das Problem dieses Forums, zumindest in Teilen.

Leitplanken sind da ein gutes Stichwort.

Viele beschränken ihre eigenen Leitplanken bei ihren Antworten darauf, Gesetze/Urteile/Kommentare zu sezieren. Die Möglichkeiten gehen aber deutlich darüber hinaus, auch wenn sie dann weniger griffig werden

Natürlich sind moralische Appelle nicht verpflichtend. Aber sie können helfen. Und wenn man ein Gesetz aufzeigt, das sich zwar im Sinne der Verhältnismäßigkeit nicht durchsetzen lässt, dann ist das zwar juristisch vollkommen korrekt. Aber vielleicht kann das Anführen in einem persönlichen Gespräch zumindest untermauern, dass die BRM auf einem Irrweg unterwegs sind.

Wenn sie es einfach nicht besser wussten, kann das durchaus helfen.

Wenn das Verhalten aber Kalkül war, nach dem Motto "das lässt sich eh nicht durchsetzen" - dann wäre ich wieder bei Dir und die Bemühungen wären vergeblich.

Aber man wird es nie erfahren, wenn man es im Gespräch nicht ausprobiert.

Ich sehe das auch eher als Eskalationsstufen. Zunächst einmal kann man seine Vorstellungen offen äußern und sagen, dass das Verhalten insgesamt nicht zielführend ist. Ohne Säbelrasseln mit irgendwelchen Paragrafen.

Wenn sich die BRM hier uneinsichtig zeigen, kann man mit dem 34er oder dem 23er zumindest untermauern, dass das Verhalten fragwürdig ist.

Wenn die BRM dann so abgebrüht sind - dann sollte man mal Gespräche über die generelle Zusammenarbeit führen und ob das so noch Sinn macht. Dann wäre die Büchse der Pandora aber weit geöffnet.

D
DummerHund

06.07.2023 um 11:55 Uhr

Sieht man die letzte Antwort vom TE kann und sollte man @ Muschelschubsers Argumentation wohl doch folgen. Auch und gerade wenn hier vom BRV dem TE ein Fehlverhalten angedichtet werden soll. Dann muss man schon mal zeigen " so nicht mein lieber Freund. Ich fürchte fast das wir hier den TE in ähnlicher Form noch das ein oder andere mal lesen werden da wohl ein BRV Fürst da oben sitzt.

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