Bewerbungsgespräch
Hallo zusammen, Eine Frage darf mann beim Bewerbungsgespräch den BRV fragen ,wenn er die stelle bekommt ob er auch zurücktritt vom Vorsitz.
Gruß Thomas
Community-Antworten (3)
14.03.2023 um 22:03 Uhr
Hallo Torsten der Thomas heisst: Klar kann der ArbGeb Dich das fragen.
15.03.2023 um 10:40 Uhr
Die Frage war aber "DARF" der AG das fragen ... und da bin ich eher bei einem NEIN. Entweder ist das ein Job, bei dem der BRV vom "normalen AG" zu einem "leitenden Angestellten" wird ... dann verliert er sein Amt "automatisch". Oder der AG will die Entscheidung, ob er den BRV auf diese Stelle setzt von der Antwort (Ja, ich trete zurück) abhängig machen. Und das wäre eine Benachteiligung aufgrund des Amtes.
15.03.2023 um 14:48 Uhr
Wenn er offensichtlich offen und rein informativ fragt, mag das sogar erlaubt sein. Aber wie realistisch ist das?
Bei dieser speziellen Frage unterstelle ich daher eine rhetorische Frageform mit dem Ziel des Rücktritts des BRV. Da wäre ich schon eher bei Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §78 BetrVG.
Meine Gegenfrage würde daher lauten: "Erwarten Sie das denn von mir"?
Sollte man jemals in die Verlegenheit kommen, den §78 anführen zu müssen, würde ich das immer auch in Verbindung mit §119 machen. ;-)
Aber Du musst wissen wie weit Du da gehen willst, immerhin willst Du ja auch die Stelle haben und musst für Dich schlimmstenfalls Prioritäten setzen was Dir wichtiger ist.
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