Erstellt am 18.05.2014 um 15:03 Uhr von Hoppel
@ Baulöwe
Der Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein ...
BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen
(1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
Erstellt am 18.05.2014 um 15:39 Uhr von Oblatixx
> Die Wahl war am 14.06.2014
Na so was ... da ist ja noch eine menge Zeit.
Erstellt am 18.05.2014 um 17:51 Uhr von wischwasch
Also Hoppel hat ja schon das Gesetz zitiert. Vor Ablauf der Woche nach der Wahl muss die Einladung erfolgen.
Wenn der Wahlvorstand aus drei Personen besteht, von denen zwei die Sitzung innerhalb der Frist einladen wollen, haben die doch die Mehrheit. Da kann der Vorsitzende dann nur den Mehrheitsbeschluss akzeptieren.
War die Wahl am 14.5. , muss die Einladung bis zum 21.5. erfolgt sein. Die Sitzung selbst kann dann auch ein paar Tage später sein. Nur die Einladung muss halt raus. Aber warum will der WV-Vorsitzende warten?