Anhörung Kündigung Probezeit - wie vorgehen?
Hallo,
ein Mitarbeiter bei uns soll während seiner Probezeit ordentlich gekündigt werden. Fristen und Form passt, die Begründung vom AG ist "Erwartungen nicht erfüllt".
Letztendlich kann ich bei einer Probezeit Kündigung nicht viel machen. Somit bin ich mir jetzt unsicher ob ich einfach zustimmen oder bedenken äußern soll (oder gar einfach nur die Frist verstreichen lasse und schweige?!). Wobei ich mir unsicher bin wie ich genau die Bedenken äußern soll. Ich würde es mehr dann in die Richtung machen: wurden alle Möglichkeiten von Schulungs- Weiterbildungsmaßnahmen genutzt? Schwer die Stelle neu zu besetzen (Fachkräftemangel),...aber richtige Argumente habe ich irgendwie nicht.
Ich bin neu in der Position und auch nur ein 1-Mann Betriebsrat. Bin mir etwas unsicher wie ich mich richtig verhalten soll. Mitarbeiter kenn ich flüchtig und weiß nichts über die tatsächliche Arbeitsweise. Genauere Gründe oder weitere Fragen wie zb. wurde mit dem MA darüber gesprochen, muss der AG mir ja nicht beantworten.
Wie würdet Ihr vorgehen?
LG
Community-Antworten (12)
13.03.2023 um 12:28 Uhr
Wärend der Probezeit braucht es keine Zustimmung des BR, eine Information von AG an den BR reicht. Also brauchst du nichts unternehmen.
Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen? In der Probezeit? Hab ich noch nie gehört.
13.03.2023 um 12:47 Uhr
Wenn es jetzt nicht danach aussieht, dass der MA gekündigt wird, obwohl er alle Anforderungen erfüllt, würde ich einfach schweigen und die Frist verstreichen lassen. Eventuell mal das Gespräch mit HR suchen, und fragen, was denn nicht passt.
Die Gründe, einer Kündigung zu widersprechen, findest du im §102 BetrvG. Ob da etwas zutrifft musst du prüfen. Wobei die Begründung bei einer Probezeitkündigung es passt nicht halt durchaus ausreichend sein kann.
@ Kehler
Für die Kündigung benötigt der Arbeitgeber keine Zustimmung (Ausnahmen sind hier in §103 BetrvG zu finden). Der Arbeitgeber muss nur ordentlich anhören und ggf. notwendige Ämter vorher einschalten.
13.03.2023 um 12:50 Uhr
Danke Kehler für die Antwort.
Also lass ich einfach die Frist verstreichen?
Durch den Fachkräftemangel bei uns im Unternehmen, wäre solche Maßnahmen meiner Meinung nach eine Überlegung wert. (Der Mitarbeiter ist auch kein Unbekannter. Hat vor einigen Jahren schon für viele Jahre im Unternehmen gearbeitet, jetzt aber auf einer anderen Position)
13.03.2023 um 12:50 Uhr
@Kehler: sicher? Ich lese aus § 102 BetrVG etwas anderes als nur die Info- Pflicht des ArbGeb.
13.03.2023 um 13:13 Uhr
wie wäre es denn mal das ganze Thema mit dem AG zu besprechen und versuchen rauszufinden welche Gründe es genau sind. Gerade aufgrund Fachkräftemangel müssen AGs ja durchaus genau überlegen.
13.03.2023 um 13:28 Uhr
Danke für die Antworten bis jetzt.
Klar könnte ich unverbindlich anfragen, ob er mir vielleicht doch noch spezifisch auf den Grund eingehen will - aber verpflichtet dazu ist er ja in der Probezeit, besonders bei diesen Ablehnungsgrund, nicht. An sich hat er sich ja eh schon entschieden, viel machen kann ich da ja eh nicht.
Bin nur unentschlossen was ich mache...zustimmen oder einfach Frist verstreichen lassen...
13.03.2023 um 14:04 Uhr
Als Betriebsrat gibt es für mich fast keinen Grund einer Kündigung zuzustimmen. Einer davon wäre, dass derjenige mich oder jemanden im Unternehmen nachweislich tätlich angegriffen oder schuldhaft gefährdet hat. Wenn man keinen Widerspruchsgrund findet, äußert man sich eben nicht zur Maßnahme und lässt die Frist verstreichen.
13.03.2023 um 17:48 Uhr
Muss ich trotzdem eine Stellungsnahme abgeben?
zb.: "Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat stellt fest, dass zu der beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers eine ordnungsgemäße Anhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG stattgefunden hat. Der Betriebsrat hat beschlossen, in diesem Zusammenhang keine weitere Stellungnahme abzugeben. "
13.03.2023 um 17:59 Uhr
ich würde ja vorschlagen, dass du einmal mit dem Kollegen sprichst, der gekündigt werden soll! Oder hab ich das etwa in den Kommentaren überlesen?? Einrichter hört sich ja auch alle Seiten an und nicht nur eine!
14.03.2023 um 09:19 Uhr
Versuche mit beiden Seiten zu sprechen. Schlechter kann das Ergebnis doch nicht mehr ausfallen.
14.03.2023 um 10:37 Uhr
"Muss ich trotzdem eine Stellungsnahme abgeben?"
Nein!
"zb.: "Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat stellt fest, dass zu der beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers eine ordnungsgemäße Anhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG stattgefunden hat. Der Betriebsrat hat beschlossen, in diesem Zusammenhang keine weitere Stellungnahme abzugeben. "
das macht mMn mal überhaupt keinen Sinn. Damit verkürzt man sogar für den AN ggf. noch die Wochenfrist ...
14.03.2023 um 10:46 Uhr
Wie ich schon geschrieben habe, nichts tun und die Frist verstreichen lassen.
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