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Arbeitgeber spielt auf Zeit

J
Josefina
Mrz 2023 bearbeitet

Dem AG wurde das Auskunftsersuchen zur Erstellung der Wählerliste übersandt mit einer Frist die Mitarbeiterliste dem WV zur Verfügung zu stellen. Aus „diversen Gründen“ kann er es nicht machen und benötigt einen Gesprächstermin hierzu. Nächst möglicher Termin ein Woche später. Was würdet ihr machen bzw. wie reagieren wir richtig?

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Community-Antworten (4)

D
DummerHund

11.03.2023 um 19:08 Uhr

Gleich Montag morgen GEW kontaktieren und oder auch Rechtsanwalt einschalten der eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken soll. Der § 119 BetrVG sollte dabei auch erwähnt werden. Dies kann man dem AG auch ruhig schon mal mitteilen.

E
Erbsenzähler

13.03.2023 um 08:03 Uhr

Ein Kumpel von mir hatte das gleiche Problem. Es reichte ein Brief mit den Hinweis auf Behinderung des Betriebsrats und die möglichen Folgen (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis). Ein Tag nach dem Brief hatte er die Liste.

T
takkus

13.03.2023 um 09:47 Uhr

Moin, Moin. Der VW soll an den ArbGeb einen Brief verfassen in dem er die Wählerliste erneut mit der gesetzten Frist ein einfordert. So wie die beiden Vorredner schon geschrieben haben: Kurzer Verweis auf § 119 BetrVG.

O
ogni

14.03.2023 um 11:01 Uhr

Ich stimme mit Takkus überein.

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