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Taschenkontrolle in pausen Zeit!

F
FreieKämpfer
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns findet Taschenkontrolle nach Feierabend und in der Pause statt. Das bedeutet wenn MA unten an Zeit Stechen, muss erst Treppe hoch laufen. Dann muss sich Kantrollieren lassen. Erst dann kann zur den Pause. Das ganz nehmt mehr als 5 Minute Zeit beanspruch. Meine Frage gibt es Gesetze Text wo das verbietet.? Danke

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Community-Antworten (14)

T
takkus

09.03.2023 um 16:51 Uhr

Nö, so explizit gibt es das nicht. In der Bundesdruckerei oder in anderen sensiblen Bereichen sollte dieses Vorgehen an der Tagesordnung sein, ansonsten kann der Betriebsrat i.S.v. §87 Abs. Ziffer 1 BetrVG mitbestimmen.

D
DummerHund

09.03.2023 um 17:01 Uhr

Ich sehe hier auch den BR in der Mitbestimmung. Und in den Pausen würde ich dem AG das definitiv verbieten. Pausen sind zur Erholung da und zu nix anderem.. Bis zu einer Einigung könnte man auch darüber nachdenken bei Gericht einen Antrag auf Unterlassung der Maßnahme zu erwirken.

S
seehas

10.03.2023 um 08:29 Uhr

Da die Beschäftigten die Taschenkontrolle auf Anordnung der GF durchführen lassen müssen ist sie auch teil der Arbeit. Diese muss in der Arbeitszeit und nicht in der Pause stattfinden. Einen Gesetzestext wüsste ich nicht dazu, aber es gibt genügend Urteile von Arbeitsgerichten, die sich damit beschäftigen was in der Arbeitszeit stattfinden muss und was in der Freizeit stattfinden darf.

D
DummerHund

10.03.2023 um 09:53 Uhr

Und der BR ist in der Mitbestimmung.

F
FreieKämpfer

10.03.2023 um 11:26 Uhr

Es gibt ein BV von Betriebsrat, dran steht. Der Zufallsgenerator ist bei jedem Verlassen des Logistikgebäudes durch die Mitarbeiter zu betätigen, dazu zählen, insbesondere • Pausen, • das Ende der Arbeitszeit und • sonstige Dienstwege Nun das ganze braucht mehr Zeit als 5 Minute.

C
celestro

10.03.2023 um 11:44 Uhr

dann ist die BV ggf. "Schrott"

J
jutti1965

10.03.2023 um 12:19 Uhr

könnt ihr nicht die 5 min länger in der Pause bleiben? Rede mal mit eurem BRV

D
DummerHund

10.03.2023 um 13:28 Uhr

"könnt ihr nicht die 5 min länger in der Pause bleiben? Rede mal mit eurem BRV" Auf der Schiene würde ich gar nicht erst fahren als BR. Meiner bescheidenen Meinung nach verstößt dies BV dann gegen § 4 Arbeitszeitgesetz.

S
seehas

10.03.2023 um 17:38 Uhr

In einer BV kann ich das Thema Taschenkontrollen durchaus regeln. Ich kann aber nicht festlegen, dass sie außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.

S
seehas

10.03.2023 um 17:38 Uhr

In einer BV kann ich das Thema Taschenkontrollen durchaus regeln. Ich kann aber nicht festlegen, dass sie außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.

D
DummerHund

10.03.2023 um 18:45 Uhr

@seehas Genau das meinte ich damit. Wird es außerhalb meiner Arbeitszeit, also auch in der Pausenzeit, per BV geregelt, ist es ein verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz und könnte sogar in meine Persönlichkeitsrechte eingreifen.

B
Britta0109

13.03.2023 um 00:33 Uhr

Guten Abend, Bei uns war das ganz genau so geregelt. Bei jedem verlassen des Gebäudes, also auch in den Pausen wurden die Taschen kontrolliert. ich würde beim Arbeitsgericht vorsprechen, bei uns hat es funktioniert Viel Erfolg

T
takkus

13.03.2023 um 09:49 Uhr

Hallo Britta0109. Was willst Du denn beim ArbG vorsprechen? Was meinst Du denn damit?

F
FreieKämpfer

13.03.2023 um 10:20 Uhr

@Dummerhund §4 ArbZG sehe auch so. Es gibt noch ein BV Arbeitszeit da heißt Für alle Beschäftigten gibt es eine Pause pro Arbeitstag. Für die Mitarbeiter/innen in der Logistik beträgt diese 45 Minuten, für Mitarbeiter/innen der Verwaltung 30 Minuten. Da sehe ich auch verstoß im §4 ArbZG und auch AGG. Vielen Dank an alle ihr habt mir weiter geholfen.

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