Teilnahme an Teamsitzungen
Hallo Zusammen,
bei uns stehen aktuell wieder Teamsitzungen an. Da wir dafür nie den Betrieb einstellen können, müssen also immer 2-3 den normalen Dienst übernehmen (wir wechseln alle 30mins ab oder es werden Aushilfen dafür eingesetzt). Jetzt meine Frage, wie ist es mit den Minijobber? Die haben ja in der Regel nicht viele Stunden zu arbeiten im Monat und wenn Sie dann noch an der Sitzung teilnehmen sind sie ja noch weniger verfügbar. Aber theoretisch haben Sie doch auch ein Anrecht auf die Sitzungen oder?
Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
09.03.2023 um 14:39 Uhr
Klares "Kommt drauf an".
Zunächst stellt sich die Frage, ob Ihr das Abhalten von Teamsitzungen irgendwo reglementiert habt. Wenn es verbindliche Regelungen (optimalerweise als BV) gibt, und die Aushilfen sind hier mit eingeschlossen, dann können sie ihre Teilnahme auch einfordern.
Wenn nichts weiter geregelt ist, besteht ein Direktionsrecht des AG, der die Teilnahme an Teamsitzungen verpflichtend Einfordern kann. Denn meistens geht es um die Frage: Muss ich da überhaupt hin? Insofern findet man für den umgekehrten Fall kaum Beispiele.
Das Direktionsrecht würde ich aber tatsächlich in beide Richtungen deuten: Hier zum Beispiel so, dass der AG das Direktionsrecht auch in der Form ausüben kann, dass er auch während der Teamsitzungen über eine Mindestbesetzung der Arbeitsplätze verfügt und einige eben nicht teilnehmen können.
Dass Teamsitzungen Arbeitszeit sind, ist klar. Sollten sie aber dazu führen, dass durch den Freizeitausgleich kaum noch Arbeitsstunden abgeleistet werden, dann muss man die Informationsbeschaffung eben anders organisieren: etwa durch Ernennung von Multiplikatoren, die das Besprochene an sie weitergeben.
Diese Absprachen sind notwendig, da eine feine Regulierung im Gesetz nicht gegeben ist.
Insofern sollten vielleicht verbindlich Kommunikationskanäle definiert werden, damit jeder Einzelne stets an relevante Informationen kommt.
09.03.2023 um 16:11 Uhr
Grundsätzlich haben Teilzeitkräfte die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitkräfte. Der einzige Unterschied zu Minijobbern ist die Verdienstobergrenze.
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