Erstellt am 03.03.2023 um 11:48 Uhr von rtjum
bei uns beantragen die operativen Abteilungen Mehrarbeit beim BR, das bekommt die Perso wahrscheinlich so gut wie nie mit, wofür auch?
Wochenende meint Samstag oder Sonntag (Genehmigung Sonntagsarbeit)?
Erstellt am 03.03.2023 um 11:56 Uhr von Dummerhund
" ohne die Zustimmung der Personalabteilung abzuwarten."
Erkläre das mal genau.
AG stellt beim BR Antrag auf Mehrarbeit. Der BR fasst den Beschluss dem zu zustimmen. Was muss da die Perso noch zustimmen? Ist mir völlig unverständlich.
Erstellt am 03.03.2023 um 11:56 Uhr von Muschelschubser
Das kommt darauf an, wie die Befugnisse bei Euch zwischen den Führungskräften und der Personalabteilung geregelt sind. Wer darf welche Entscheidungen treffen? Wer ist wem unterstellt? Regelt die BV die Befugnisse bezüglich der Überstunden? Ist Abteilungsleiter Teil der GF?
Wenn jemand mit ausreichenden Befugnissen an den BR herantritt, sieht das für mich erstmal sauber aus. Und das kann m.E. nur die GF getan haben, wodurch es erst Recht i.O. scheint.
Erstellt am 03.03.2023 um 13:54 Uhr von emstein
Hallo, also nur Samstagsarbeit. Keine Sonntagsarbeit. Und bei uns gibt es eine BV: "... der Antrag ist mindestens drei Tage an die Personalabteilung zu stellen." Der Personalleiter hat mit Unterschrift zuzustimmen.
Erstellt am 03.03.2023 um 13:56 Uhr von rtjum
ja dann ist doch alles klar.
Was interessiert euch aber de Zustimmung des Personalleiters, ihr entscheidet doch aufgrund der Informationen die ihr mit der Anhörung bekommen habt.
Erstellt am 03.03.2023 um 18:42 Uhr von Enigmathika
Der Arbeitgeber muss einen Antrag auf Mehrarbeit an die Personalabteilung stellen? Schräg!
Erstellt am 03.03.2023 um 20:09 Uhr von Dummerhund
Ist ja auch die Sache die ich nicht verstehe.
Erstellt am 04.03.2023 um 14:26 Uhr von lolium
wie du schon selbst festgestellt hast, verstößt das gegen Eure BV - wie kommt das Gremium dazu dem zuzustimmen?