Hausinterne Regelungen bezügl. Isolation bei COVID-Infektion
Hallo,
gibt es bei Euch noch hausinterne Regelungen, wie man sich im Falle eines Positiv-Tests zu verhalten hat?
- Zur Arbeit erscheinen?
- Einreichen einer AU?
- Isolation ohne AU?
Der BR ist in die Anpassung der hausinternen Regelungen eingebunden worden, und ich suche nun nach Anregungen für eine entsprechende Formulierung. Dabei interessiert mich sehr, wie es andere im Hause handhaben.
Community-Antworten (16)
28.02.2023 um 09:27 Uhr
Was gibt es da noch zu regeln? Alle Einschränkungen sind aufgehoben. Lediglich die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen für Besucher gilt nach §28b IfSG bis 07.04.2023 weiter. Es gibt keine Test- und Isolationspflicht mehr. Wer Symptome eines grippalen Infekts hat geht zum Hausarzt und bekommt vermutlich dann eine AUB. Der ArbGeb kann keine Isolation anordnen oder mir Euch vereinbaren, das kann nur per Gesetz geschehen. Er kann den ArbN gerne nach Hause schicken, dann aber bitte unter Fortzahlung der Bezüge.
28.02.2023 um 09:41 Uhr
Was heißt "was gibt es da zu regeln"?
Natürlich kann man sich eng an die gesetzlichen Regelungen halten und sich das Leben diesbezüglich einfach machen.
Selbstverständlich steht es einem Unternehmen aber auch frei, freiwillige hausinterne Regelungen zu treffen, um den Geschäftsbetrieb zu sichern.
Erst Recht wenn man im Filialbetrieb Kunden zu betreuen hat, und schlimmstenfalls wegen Personalmangel temporäre Schließungen drohen, kann man doch z.B. trotzdem positiv getestete Beschäftigte so lange in Isolation schicken, bis der Test wieder negativ ist.
Denn auch wenn die Verläufe leichter werden, ist das ganze immer noch hoch ansteckend und man riskiert ggf. Infektionen von Vorerkrankten und Schwächeren.
Das finden wir als BR in der Tat sinnig. Es geht einzig darum, dass eine faire Lösung ohne Nachteile formuliert wird, die nicht zu Lasten von Zeitkonten oder Urlaubstagen geht. Und dann wären wir eigentlich dabei, was Du schreibst: Unter Fortzahlung der Bezüge nach Hause schicken. Und hierfür gilt es, die richtige Formulierung zu finden.
28.02.2023 um 09:49 Uhr
Na dann mach mal....
"trotzdem positiv getestete Beschäftigte so lange in Isolation schicken, bis der Test wieder negativ ist."-> neee, kannste eben nicht! Der ArbGeb kann von der Arbeit freistellen, dann ist aber auch das Entgelt zu zahlen. Jemand in Isolation schicken, also in die Häuslichkeit verbannen, kann auch per BV nicht geregelt werden.
Testpflicht ist auch nicht mehr. Kann man sicher im Rahmen § 87 Abs. 1 Ziffern 1 und 7 BetrVG regeln, ab Eure MA aber das auch so entspannt sehen? Unsere nicht.
Maskenpflicht? Abgeschafft. Hier bei uns wird der morgige Tag mit Freude erwartet-> dann brauchen in Einrichtungen nach § 28b IfSG nämlich keine FFP-2 Masken mehr getragen werden.
Coronaarbeitsschutzverordnung? Lange abgeschafft. Schon an der Stelle hätten Eure Regelungen beginnen müssen/ sollen.
28.02.2023 um 09:50 Uhr
"kann man doch z.B. trotzdem positiv getestete Beschäftigte so lange in Isolation schicken" Dein Ernst? Das einzige was noch möglich ist wäre jemandem, der irgendwie verlautbaren lässt das er einen positiven Corona-Test hat den Zutritt zu verweigern und bezahlt zu Hause zu bleiben. Da es aber keine Testpflicht mehr gibt wird das eh kaum einer wissen (es sei denn er ist wirklich krank, dann hat er ja aber auch eine AU). Und du hast nichts in der Hand um den Wahrheitsgehalt zu prüfen, da du niemanden zwingen kannst sich testen zu lassen.
28.02.2023 um 12:25 Uhr
Genau darum geht es ja: bezahlte Freistellung und sonst nichts.
Die Bereitschaft freiwilliger Tests war bei uns eigentlich nie ein Problem.
Es wird aber nun wohl darauf hinauslaufen, dass wir den Fall "Positiv-Test ohne Symptome" nicht weiter definieren, also streichen, und es einfach auf uns zukommen lassen. Dann muss man je nach Arbeitsplatz entscheiden, ob ein Dienstantritt ohne Isolation vertretbar wäre.
Bei Symptomen, egal welchen Ursprungs, dürfte eine AU ohnehin nicht das Problem sein.
28.02.2023 um 12:44 Uhr
Lieber Muschelschubser: bitte trenne dich in diesem Zusammenhang vom Begriff "Isolation". Eine Isolation könnt ihr nicht vereinbaren. "Dann muss man je nach Arbeitsplatz entscheiden, ob ein Dienstantritt ohne Isolation vertretbar wäre."-> ich als ArbN würde mich freuen: keine Symptome und mit EntgFZ von der Arbeit freigestellt. Euer ArbGeb will das auch so?
28.02.2023 um 13:16 Uhr
Unser AG will vor allem dass der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten wird. Einen Freifahrtschein für "Faulis" will er jedoch nicht. Die Frage ist: was ist das kleinere Übel?
Jedenfalls wird es im internen Leitfaden wohl nun darauf hinauslaufen, dass ein Positivtest ohne Symptome zunächst nicht thematisiert wird und bei Bedarf der Einzelfall abgesprochen wird.
Wir gehen davon aus, dass nun auch die Tests auf ein Minimum reduziert werden und somit in erster Linie Positivtests MIT Symptomen auftreten. Und da sind wir bei der selben Vorgehensweise wie bei allen anderen Erkrankungen auch.
28.02.2023 um 14:03 Uhr
"Unser AG will vor allem dass der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten wird."-> ja, das ist Ziel eines jeden Unternehmers. "Einen Freifahrtschein für "Faulis" will er jedoch nicht."-> wie ist das gemeint? "ein Positivtest "-> Wer soll diesen Test anordnen? Wer kommt für die Kosten dieses Tests auf? "bei Bedarf der Einzelfall abgesprochen wird"-> wie darf man sich das vorstellen? "dass nun auch die Tests auf ein Minimum reduziert werden "-> das ist doch bereits geschehen, sogar noch weniger: es gibt keine Testpflicht mehr. "Und da sind wir bei der selben Vorgehensweise wie bei allen anderen Erkrankungen auch."-> versteh ich nicht.
Sorry Kollege, aber ich würde komplett die Finger davon lassen.
28.02.2023 um 14:24 Uhr
"Freifahrtschein für Faulis": Es soll z.B. nicht sein, dass jemand 14 Tage blau macht aber nur 5 Tage infiziert ist. Was ja bei einer bezahlten Freistellung angelehnt an die Isolation durchaus denkbar wäre.
"ein Positivtest" Selbsttests sollen zukünftig ausreichen, die durch den AG zur Verfügung gestellt werden. Testzentren wird's ja bald eh kaum noch geben.
"bei Bedarf im Einzelfall abgesprochen" Hier soll es ausschließlich um Positivtests ohne Symptome gehen. Es soll geschaut werden, in welcher Abteilung er arbeitet, ob er allein arbeiten kann, Teil einer Gruppe ist, oder regelmäßigen Kundenkontakt hat. Und dann könnte man ihn entweder allein arbeiten lassen, oder bei zu großer Infektionsgefahr bezahlt nach Hause schicken, bis ein Selbsttest negativ ausfällt.
"Dass nun Tests auf ein Minimum reduziert werden" Damit ist gemeint, dass auch immer weniger auf freiwilliger Basis z.B. vor Meetings testen. Einige tun's aber immer noch, und darauf könnte ja durchaus mal ein Test positiv anschlagen.
"Die selbe Vorgehensweise wie bei anderen Erkrankungen auch". Heißt, wer mit Symptomen COVID-positiv ist, geht schlicht und einfach zum Arzt und meldet sich AU.
Wie gesagt: der Antritt, vorübergehend noch ein paar sinnvolle "Light"-Regelungen zu belassen, kam vom AG. Und wir als BR standen vor der Frage, ob wir das Punkt für Punkt mitgestalten, oder generell sämtliche Regelungen ablehnen wollen die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
Was ansonsten Maskenpflicht, Spuckschutzwände, Desinfektionsmittel etc. angeht, läuft alles auf freiwilliger Basis weiter.
Es geht nur darum, dass man eine Orientierungshilfe im Falle einer Infektion bietet.
Und da sind sich in der Tat einige noch unsicher, auch mit einem Positivtest zur Arbeit zu kommen, insbesondere wenn es um Teamarbeit oder Kundenkontakt geht.
28.02.2023 um 14:33 Uhr
Nur mal so: ihr seid eine Filiale im Handel. Was meinst Du wie Krankenhäuser damit umgehen? Ich kann Dir sagen, das es in unserem Konzern keine weiteren Regelungen als die per Gesetz von der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen geben wird. Auch nix "light". Und nochmal: es gibt keine Isolation mehr. Jedenfalls nicht bei positivem C- Test.
28.02.2023 um 14:50 Uhr
Das ist ein Ding das kann nur in die Hose gehen.
28.02.2023 um 17:11 Uhr
auf Grund der politischen Entscheidungen ist es fast müßig darüber zu diskutieren. Es gibt keine Regelungen mehr und es muss sich auch niemand mehr testen. Was wir im Unternehmen haben, ist der Hinweis der Geschäftsleitung, der Mitarbeitende bitte bei Erkältungssymptomen bitte aus dem Homeoffice zu arbeiten, wenn sie nicht krank geschrieben sind. Aber das geht bei uns bei 95% der AN.
28.02.2023 um 17:16 Uhr
Ich würde da ja - wie schon gesagt - auch nicht mehr viel reglementieren wollen. Das meiste läuft auf freiwilliger Basis, wie oben bereits aufgezählt.
In Abteilungen, wo man Kunden und Kollegen für schützenswert hält, ist eben einzig für symptomfreie Infektionen diese Diskussion entstanden.
Und mal abgesehen von der Überprüfbarkeit: Wer sollte im Zweifel etwas gegen eine bezahlte Freistellung haben?
Aber der Trend geht jetzt da hin:
- Alltag: Umgang mit Masken, Selbsttests etc. --> freiwillig
- Symptome: zu Hause bleiben, AU spätestens ab dem 4. Tag
- keine Symptome und positiv: beim AG melden, Einzelfall besprechen
28.02.2023 um 17:28 Uhr
Warum lässt man die ganze Sache nicht einfach beim Hausarzt. Warum für 1 Pfund Nudeln zwei Töpfe nehmen?
28.02.2023 um 17:48 Uhr
Weil eine gute Pasta Platz braucht, sonst klebt sie :-D
Aber das ist Off Topic.
Und Du hast Recht, weniger ist mehr. Erst Recht wenn es um Regulierung geht.
28.02.2023 um 17:59 Uhr
Du kennst den großen Topf meiner Frau nicht. lach.
Ich bin der Meinung; weil
"- Alltag: Umgang mit Masken, Selbsttests etc. --> freiwillig" Ist es doch so oder so. Warum also als Regel festlegen.
"- Symptome: zu Hause bleiben, AU spätestens ab dem 4. Tag" Habt ihr bisher eine andere Regelung als wie AU ab den 4. Tag? Wenn nicht braucht as nicht noch mal explizit geregelt werden.
"- keine Symptome und positiv: beim AG melden, Einzelfall besprechen" Ich wage zu bezweifeln das ein Arzt jemanden arbeiten lässt der positiv ist, ob er Symptome hat oder nicht. Oftmals lassen Symptome am ersten Tag von positiv noch nicht mal genau diagnostizieren.
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