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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlwerbung innerhalb des Betriebes - wie kann/darf das ablaufen?

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eaglebln
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns finden in 4 Wochen BR-Wahlen statt. 4 Listen wurden eingereicht, alle 4 Listen hatten die notwendigen Stützunterschrifen und sind somit zur Wahl zugelassen. Hier nun meine Frage: Wie können wir für unsere Liste innerhalb des Betriebes werben? Muss der Arbeitgeber Flyer (Flugblätter, hausinterne eMails u.s.w) dulden? Oder dürfen wir nur außerhalb des Betriebsgeländes entsprechendes Info-Material über unsere Liste verteilen? Natürlich würden wir die Verteilung der Flugblätter außerhalb unserer Arbeitszeit vornehmen (d.h. wir würden ausstempeln). Uns wurde gesagt das wir max. 1 eMail versenden dürfen und bei zuwiderhandlungen müssten wir mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen Seitens des AG rechnen. Wir wollen ja einen fairen und gerechten Wahlkampf führen und keine Hetzkampangne starten! Für eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar, denn der Flyer ist mit hohem Arbeitsaufwand (den wir natürlich in unserer Freizeit erstellt haben) nunmehr fertig. War jetzt alles für die Katz? Und wie sieht es mit der Veröffentlichung einer Homepage über Hausinterne eMails aus, die wir eigens für die Wahl erstellt haben!

2.97901

Community-Antworten (1)

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ice62

02.03.2006 um 11:50 Uhr

Arbeitsgericht Frankfurt Az.: 9 Ca 5820/02

Er muss es dulden. In o.a. Az geht es in erster Linie um Wahlwerbung per hausinternem Email.

Eigene Homepage ... nix Besseres. Haben wir seit Bestehen des BR 12.2003 im Einsatz.

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