Zustimmung bei der Ableistung von Sozialstunden
Liebe Kollegen,
in unsrerem Unternehmen ist seit Vorgestern ein Mensch eingsetzt, welcher durch richterliche Verfügung Sozialstunden ableisten muss. Kann der Arbeitgeber diesen einfach einsetzen ohne die Zustimmung des Betriebsrates?
Vielen Dank im Voraus
mfg
Community-Antworten (20)
07.09.2016 um 09:59 Uhr
Es besteht ja kein Spielraum. Wenn das Gericht es so verfügt hat.
07.09.2016 um 10:20 Uhr
Der Arbeitgeber hat uns lediglich die Information mitgeteilt, dass diese Person an folgenden Tagen XXX Std. in Bereich der Wäscherei ableistet mit Beginn 07.09.2016 .
07.09.2016 um 10:35 Uhr
Hat der Arbeitgeber einen Einfluss auf die Auswahl?
07.09.2016 um 11:01 Uhr
Der AG kann es jederzeit ablehnen. Der BR sollte sich positionieren...
07.09.2016 um 11:50 Uhr
Gironimo, ein Gericht hat selbstverständlich nicht die Kompetenz, irgendeinem freien Betrieb zur Beschäftigung eines Mitarbeiters zu verpflichten, weil dieser eine Strafe abzusitzen hat!
07.09.2016 um 12:09 Uhr
Ich würde sagen, hier findet eine mitbestimmungspflichtige Einstellung statt.
07.09.2016 um 13:08 Uhr
Ich sehe hier keine Mitbestimmung, da es sich nicht um einen Arbeitnehmer nach BetVG handelt. "§ 5 Arbeitnehmer ... 2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ... 4. Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden; ..." Letzteres dürfte in diesem Fall wohl zutreffen.
07.09.2016 um 13:13 Uhr
da hast Du wohl recht
07.09.2016 um 19:32 Uhr
aber die kollegen werden gezwungen mit diesem menschen zu arbeiten.....
07.09.2016 um 19:43 Uhr
...was ist das denn für ein Mensch?
07.09.2016 um 19:53 Uhr
Das ist ein Mensch der durch richterliche Verfügung Sozialstunden ableisten muss.
07.09.2016 um 19:55 Uhr
gg...ist mir klar.
07.09.2016 um 22:23 Uhr
Das ist soweit alles in Ordnung mit dem Menschen. Mir bzw. Uns dem Betriebsrat geht es halt darum das der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat zu informieren, anhand von Unterlagen zu dieser Person diese einfach in einem Teilbereich eingesetzt hat. Klar das wir bei Drogen oder ähnlichen vergehen auf die Barrikaden gegangen wären.
07.09.2016 um 23:04 Uhr
Ich glaube auch mal nicht das die Person längerfristig in einem bestimmten Arbeitsprozess bzw. Ablauf intregriert ist. Welches Vergehen er begangen hat ist auch nicht masßgebend oder relevant und würdet ihr auf offiziellen Wege auch nie erfahren. Eine Mitbestimmung ist hier nicht gegeben. Und ich denke auch mal, irgendwo sollte auch ein BR mal nicht den Genauigkeitsapostel spielen.
07.09.2016 um 23:16 Uhr
Es muss eine zusätzliche Tätigkeit sein, nicht auf einem bestehenden Arbeitsplatz! Und: Der Richter weist nicht zu, sondern die soziale Einrichtung (und nur die!) nimmt den potentiellen Sozialstundenfredel an. Ein BR sollte die ZUSÄTZLICHKEIT prüfen!
07.09.2016 um 23:28 Uhr
Ladykiller, Der Arbeitgeber hat uns lediglich die Information mitgeteilt, dass diese Person an folgenden Tagen XXX Std. in Bereich der Wäscherei ableistet mit Beginn 07.09.2016.
Antwort 2 Erstellt am 07.09.2016 um 08:20 Uhr von Ladykiller 276538
Mir bzw. Uns dem Betriebsrat geht es halt darum das der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat zu informieren
Antwort 13 Erstellt am 07.09.2016 um 20:23 Uhr von Ladykiller 276566
Eine Information habt ihr ja erhalten, anhand von Unterlagen ist in diesem Falle nicht erforderlich, nämlich genau deswegen:
- Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ...
- Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden;
und das, was Kölner hier anmahmt, ist genau der richtige Weg. Die Frage ist nur, was passiert, wenn der BR feststellt, dass es eben nicht zusätzlich läuft?!?
08.09.2016 um 11:17 Uhr
Die Wahrscheinlichkeit ist äußerst gering, dass mit Sozialstundenleistern eine neue Stelle besetzt wird. Warum? Der AG kann nicht damit rechnen, dass regelmäßig Sozialstundenleister "auf dem Markt" zu beschaffen sind.
Schaut euch doch in Ruhe an, wie sich der Mensch macht. Vielleicht ist es nachher so ein Guter, dass ihr ihn behalten wollt und er bei euch bleiben möchte. Und dann gibt es auch die Einstellungsanhörung. :-)
THINK POSITIV
08.09.2016 um 11:36 Uhr
"Schaut euch doch in Ruhe an, wie sich der Mensch macht. Vielleicht ist es nachher so ein Guter, dass ihr ihn behalten wollt und er bei euch bleiben möchte."
Darum geht es doch gar nicht. Es geht um den korrekten Umgang mit solchen Sachen. Mag ja sein, das der AG hier alles richtig gemacht hat. Dann ist ja auch alles in Ordnung. Aber man sollte eben auch als Gremium nicht zu sehr in die "der AG weiß schon, was er machen muß" verfallen. Denn das passt meistens nicht ...
08.09.2016 um 13:19 Uhr
Das war schon nach meinem ersten Beitrag zu diesem Thema erledigt......
08.09.2016 um 13:45 Uhr
Der BR ist vom AG nach §80 BetrVG rechtzeitig und umfassend zu informieren wenn jemand im Betrieb Sozialstunden machen muss. Einfach sagen, dass ,,da jemand kommt" reicht nicht aus.
Sollte dieser die üblichen Arbeitsabläufe stören sollte (bei uns ist dies so) der kleine Dienstweg BR - AG genügen um diese Maßnahme zu beenden.
Sollte der AG dazu nicht bereit sein können die betroffenen AN von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen.
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