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Zustimmung bei der Ableistung von Sozialstunden

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen,

in unsrerem Unternehmen ist seit Vorgestern ein Mensch eingsetzt, welcher durch richterliche Verfügung Sozialstunden ableisten muss. Kann der Arbeitgeber diesen einfach einsetzen ohne die Zustimmung des Betriebsrates?

Vielen Dank im Voraus

mfg

3.719020

Community-Antworten (20)

G
gironimo

07.09.2016 um 09:59 Uhr

Es besteht ja kein Spielraum. Wenn das Gericht es so verfügt hat.

L
Ladykiller

07.09.2016 um 10:20 Uhr

Der Arbeitgeber hat uns lediglich die Information mitgeteilt, dass diese Person an folgenden Tagen XXX Std. in Bereich der Wäscherei ableistet mit Beginn 07.09.2016 .

P
Pjöööng

07.09.2016 um 10:35 Uhr

Hat der Arbeitgeber einen Einfluss auf die Auswahl?

K
Kölner

07.09.2016 um 11:01 Uhr

Der AG kann es jederzeit ablehnen. Der BR sollte sich positionieren...

P
Pickel

07.09.2016 um 11:50 Uhr

Gironimo, ein Gericht hat selbstverständlich nicht die Kompetenz, irgendeinem freien Betrieb zur Beschäftigung eines Mitarbeiters zu verpflichten, weil dieser eine Strafe abzusitzen hat!

C
celestro

07.09.2016 um 12:09 Uhr

Ich würde sagen, hier findet eine mitbestimmungspflichtige Einstellung statt.

O
outofmemory

07.09.2016 um 13:08 Uhr

Ich sehe hier keine Mitbestimmung, da es sich nicht um einen Arbeitnehmer nach BetVG handelt. "§ 5 Arbeitnehmer ... 2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ... 4. Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden; ..." Letzteres dürfte in diesem Fall wohl zutreffen.

C
celestro

07.09.2016 um 13:13 Uhr

da hast Du wohl recht

N
Nubbel

07.09.2016 um 19:32 Uhr

aber die kollegen werden gezwungen mit diesem menschen zu arbeiten.....

B
blackjack

07.09.2016 um 19:43 Uhr

...was ist das denn für ein Mensch?

P
Pjöööng

07.09.2016 um 19:53 Uhr

Das ist ein Mensch der durch richterliche Verfügung Sozialstunden ableisten muss.

B
blackjack

07.09.2016 um 19:55 Uhr

gg...ist mir klar.

L
Ladykiller

07.09.2016 um 22:23 Uhr

Das ist soweit alles in Ordnung mit dem Menschen. Mir bzw. Uns dem Betriebsrat geht es halt darum das der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat zu informieren, anhand von Unterlagen zu dieser Person diese einfach in einem Teilbereich eingesetzt hat. Klar das wir bei Drogen oder ähnlichen vergehen auf die Barrikaden gegangen wären.

D
DummerHund

07.09.2016 um 23:04 Uhr

Ich glaube auch mal nicht das die Person längerfristig in einem bestimmten Arbeitsprozess bzw. Ablauf intregriert ist. Welches Vergehen er begangen hat ist auch nicht masßgebend oder relevant und würdet ihr auf offiziellen Wege auch nie erfahren. Eine Mitbestimmung ist hier nicht gegeben. Und ich denke auch mal, irgendwo sollte auch ein BR mal nicht den Genauigkeitsapostel spielen.

K
Kölner

07.09.2016 um 23:16 Uhr

Es muss eine zusätzliche Tätigkeit sein, nicht auf einem bestehenden Arbeitsplatz! Und: Der Richter weist nicht zu, sondern die soziale Einrichtung (und nur die!) nimmt den potentiellen Sozialstundenfredel an. Ein BR sollte die ZUSÄTZLICHKEIT prüfen!

N
nicoline

07.09.2016 um 23:28 Uhr

Ladykiller, Der Arbeitgeber hat uns lediglich die Information mitgeteilt, dass diese Person an folgenden Tagen XXX Std. in Bereich der Wäscherei ableistet mit Beginn 07.09.2016.

Antwort 2 Erstellt am 07.09.2016 um 08:20 Uhr von Ladykiller 276538

Mir bzw. Uns dem Betriebsrat geht es halt darum das der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat zu informieren

Antwort 13 Erstellt am 07.09.2016 um 20:23 Uhr von Ladykiller 276566

Eine Information habt ihr ja erhalten, anhand von Unterlagen ist in diesem Falle nicht erforderlich, nämlich genau deswegen:

  1. Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ...
  1. Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden;

und das, was Kölner hier anmahmt, ist genau der richtige Weg. Die Frage ist nur, was passiert, wenn der BR feststellt, dass es eben nicht zusätzlich läuft?!?

O
outofmemory

08.09.2016 um 11:17 Uhr

Die Wahrscheinlichkeit ist äußerst gering, dass mit Sozialstundenleistern eine neue Stelle besetzt wird. Warum? Der AG kann nicht damit rechnen, dass regelmäßig Sozialstundenleister "auf dem Markt" zu beschaffen sind.

Schaut euch doch in Ruhe an, wie sich der Mensch macht. Vielleicht ist es nachher so ein Guter, dass ihr ihn behalten wollt und er bei euch bleiben möchte. Und dann gibt es auch die Einstellungsanhörung. :-)

THINK POSITIV

C
celestro

08.09.2016 um 11:36 Uhr

"Schaut euch doch in Ruhe an, wie sich der Mensch macht. Vielleicht ist es nachher so ein Guter, dass ihr ihn behalten wollt und er bei euch bleiben möchte."

Darum geht es doch gar nicht. Es geht um den korrekten Umgang mit solchen Sachen. Mag ja sein, das der AG hier alles richtig gemacht hat. Dann ist ja auch alles in Ordnung. Aber man sollte eben auch als Gremium nicht zu sehr in die "der AG weiß schon, was er machen muß" verfallen. Denn das passt meistens nicht ...

O
outofmemory

08.09.2016 um 13:19 Uhr

Das war schon nach meinem ersten Beitrag zu diesem Thema erledigt......

M
Moreno

08.09.2016 um 13:45 Uhr

Der BR ist vom AG nach §80 BetrVG rechtzeitig und umfassend zu informieren wenn jemand im Betrieb Sozialstunden machen muss. Einfach sagen, dass ,,da jemand kommt" reicht nicht aus.

Sollte dieser die üblichen Arbeitsabläufe stören sollte (bei uns ist dies so) der kleine Dienstweg BR - AG genügen um diese Maßnahme zu beenden.

Sollte der AG dazu nicht bereit sein können die betroffenen AN von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen.

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