Guten Morgen,
bei uns wird eine Reinigungskraft von einer Tochter zur anderen versetzt, für zwei Tage. Sie wurde gestern abgerufen und die Anfrage bezieht sich auf die §§ 99 und 100. Die vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 wollen wir ablehnen, da uns keine Informationen darüber vorliegen, die die Dringlichkeit beweisen könnten. Aber hat das Konsequenzen? Der § 100 spricht davon, dass der AG die Maßnahme innerhalb von drei Tagen rückgängig machen muss. Hier sind ja aber bloß zwei Tage Einsatz vorgesehen. Und wie sieht es mit der Versetzung nach § 99 aus? Handelt es sich nicht eher um eine Gestellung? Die Tochterfirmen liegen im gleichen Ort, Weg ist zumutbar und Kollegin ist freiwillig gegangen. Wir haben den TVÖD. Handelt es sich hier um eine Versetzung oder müsste das anders laufen?
Danke, Calais