Versetzung oder Gestellung im Konzern
Guten Morgen, bei uns wird eine Reinigungskraft von einer Tochter zur anderen versetzt, für zwei Tage. Sie wurde gestern abgerufen und die Anfrage bezieht sich auf die §§ 99 und 100. Die vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 wollen wir ablehnen, da uns keine Informationen darüber vorliegen, die die Dringlichkeit beweisen könnten. Aber hat das Konsequenzen? Der § 100 spricht davon, dass der AG die Maßnahme innerhalb von drei Tagen rückgängig machen muss. Hier sind ja aber bloß zwei Tage Einsatz vorgesehen. Und wie sieht es mit der Versetzung nach § 99 aus? Handelt es sich nicht eher um eine Gestellung? Die Tochterfirmen liegen im gleichen Ort, Weg ist zumutbar und Kollegin ist freiwillig gegangen. Wir haben den TVÖD. Handelt es sich hier um eine Versetzung oder müsste das anders laufen? Danke, Calais
Community-Antworten (2)
06.09.2016 um 10:01 Uhr
Es hat in sofern keine Konsequenzen, weil die Maßnahme eher beendet, als das Verfahren abgewickelt ist.
Die Frage ist, ob sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG). Die Tätigkeit ändert sich ja wahrscheinlich nicht.
Dennoch wird sie ja am anderen Standort eingegliedert (gibt es dort einen BR, der zur Einstellung gehört wird?).
Wenn es sich um einen Ausnahmefall handelt, wäre zu hinterfragen, ob der Aufwand lohnt. Wenn es öfter vorkommt, solltet Ihr das Thema zur Sprache bringen.
06.09.2016 um 10:48 Uhr
@ eronimo vielen Dank
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