Muss der AG eine Kostenübernahme nach BR-Beschluss zu Schulung erklären?
Muss der AG noch formell zustimmen / eine Kostenübernahme zusichern, wenn der BR beschlossen hat, ein Mitglied zur Schulung zu entsenden? Die Schulung geht um die Organisation von Betriebsversammlungen. Danke Euch!
Community-Antworten (2)
01.09.2016 um 15:18 Uhr
Müssen muss er nicht. Aber sicherer ist es schon.
01.09.2016 um 17:26 Uhr
Die Erklärung gibt er damit ab, dass er das Anmeldeformular an der entsprechenden Stelle unterschreibt. Er muss nicht ausdrücklich zusätzlich etwas schreiben.
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