Firma will Schulungsplan von Betriebsrat und Kosten
Liebe Leute!
Unsere Firma verlangt vom Betriebsrat eine Schulungsplan für den Rest von 2016. Diesen sollen wir bis 15. September abgeben. Darf der Arbeitgeber das? Müssen wir ihm das geben? Ist die Frist nicht viel zu kurz?
Dann will er noch wissen, welche Kosten beim BR noch dieses Jahr entstehen. Muss auch bis 15 September geliefert werden. Da will er besonders die gr0ssen Brocken Reisekosten und so wissen. Keine Bleistifte sagte er.
Kann er das so machen?
Community-Antworten (13)
30.08.2016 um 17:00 Uhr
Es gibt zwei Möglichkeiten.
Wenn ihr tatsächlich noch keine Seminare geplant habt, teilt ihm mit, dass ihr über die erforderlichen Seminare fallweise beschließt, wenn dies für sinnvoll erscheint.
Oder : Listet alle BR 1 bis 3 und ArbR 1 bis 3 für alle Kollegen auf - was da alles so zusammen kommt. Der Chef wird sich freuen - aber wenn er schon so fragt. .......
30.08.2016 um 17:52 Uhr
Unser Chef kam auch grade mit einer Budget-Anfrage um die Ecke. Ergebnis: alle Mitglieder wollen eine Weiterbildung machen. Wenn er schon so fragt... ;-)
30.08.2016 um 18:51 Uhr
ich würde in etwa so antworten:
"Sehr geehrter Herr Arbeitgeber, der Betriebsrat wird ihrer Bitte um AUfstellung von benötigten Schulungen gerne nachkommen. Sollten jedoch kurzfristig weitere Seminare sachbezogen hinzukommen, werde ich Ihnen die Beschlüsse hierzu selbstverständlich mit sofortiger Wirkung zukommen lassen.
MfG BRV"
Das Ansinnen des AG ist hier ja nichts schlimmes ;-)
30.08.2016 um 19:22 Uhr
Belveda herzlichen Glückwunsch. Damit habt ihr vermutlich mit kindischen Machtspielchen den Kollegen den Budget-Spielraum für andere Seminar-Teilnahmen genommen. Einzig sinnvolle Antwort kommt von Globus, denn die Frage ist völlig legitim und muss nicht auf Kinderniveau beantwortet werden.
30.08.2016 um 19:44 Uhr
Ich würde mich niemals vom Arbeitgeber zu irgendwelchen Langzeitprognosen für Seminarbesuche nötigen lassen.
30.08.2016 um 19:48 Uhr
Sind ja keine Langzeitprognosen, es handelt sich um etwas mehr als drei Monaten für Grundlagenschulungen.... Also BR, AR und AuG... und für BRV und Stelli diese (wenn noch in diesem Jahr und die notwendigen Standarts für Ausschüsse... Das ist in meinen Augen legitim. Sollte sachbezogen noch was kommen müssen ist es doch ok...
30.08.2016 um 19:57 Uhr
Sehe es wie @Globus. Ein guter BR macht nicht nur intern einen Plan wann welches BRM Urlaub hat, sondern plant und schon im groben die Schulungen; und allen drum und dran. Dies sollte man dann den AG mitteilen mit den Hinweis das dies der Stand von Datum xy ist. Änderungen und Erweiterungen richten sich nach den Erfordernissen und Panungen im Betrieb. Deshalb kann die eingereichte Aufstellung nur ohne Gewähr sein.
30.08.2016 um 21:05 Uhr
Gibt doch nur Ärger wenn doch mehr Kosten entstehen als in der Planung die er unbedingt haben will also bekommt er keine. Wir versuchen unsere Seminare möglichtst langfristig zu planen und dder AG kann dann auch relativ gut erkennen was in den nächsten Monaten an Kosten auf ihn zukommt. Aber wie gesagt auf irgendwelche Prognosen zu bestimmten Daten würd ich mich nicht einlassen dann soll er mir doch die Rechtsgrundlage zu seiner Forderung nennen ;-)
30.08.2016 um 21:13 Uhr
"Sehr geehrter Herr Arbeitgeber, der Betriebsrat wird ihrer Bitte um AUfstellung von benötigten Schulungen gerne nachkommen. Sollten jedoch kurzfristig weitere Seminare sachbezogen hinzukommen, werde ich Ihnen die Beschlüsse hierzu selbstverständlich mit sofortiger Wirkung zukommen lassen.
MfG BRV"
Das Ansinnen des AG ist hier ja nichts schlimmes ;-) Antwort 3 Erstellt am 30.08.2016 um 16:51 Uhr von Globus
also bist du ganz meiner Meinung....
31.08.2016 um 09:21 Uhr
@Pickel: bei uns allen fehlen noch Schulungen, die auch von der WAF als Grundlagenschulung definiert sind. Für die haben wir sowieso einen Schulungsanspruch - wo siehst du die kindischen Machtspielchen?
31.08.2016 um 11:10 Uhr
Belveda: "Ergebnis: alle Mitglieder wollen eine Weiterbildung machen. Wenn er schon so fragt"
Ihr habt den Anspruch unabhängig der Frage. Also gibt es nur 2 Schlussfolgerungen:
a) ihr seid dem Wunsch des AG nachgekommen und habt den korrekten Schulungsplan abgegeben. b) Ihr kommt eurer Pflicht nur trotzig nach, weil der AG bei euch angefragt hat
31.08.2016 um 11:38 Uhr
,,Ihr kommt Eurer Pflicht nur trotzig nach" welche Pflicht??????????
31.08.2016 um 11:39 Uhr
@kohlgruber - Kein Grund zur Panik: unsere GL hat auch bei uns angefragt, um einen groben Kostenüberblick zu bekommen. Rückmeldung geben, fertig. Hat nichts mit Machtspielchen zu tun, jetzt ist nun mal Budgetplanungszeit. Ich würde auch spontan davon ausgehen, dass man (teure!) Betriebsratsschulungen nicht nur deswegen macht, um dem Chef eins auszuwischen...
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