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BR-Beschluß zur Teilnahme an Schulungen - kann der BR einen Schulungsplan beschließen?

K
kathinka
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betriebsrat haben von 13 Mitgliedern (davon 3 neu gewählte) nur wenige eine Schulung besucht. Die zwei Vorsitzenden und andere schon vor Jahren. Ich -neu im BR- hatte angeregt, einen Schulungsplan zu beschließen, um sachkundiger, aktuell in unserer BR-Arbeit zu sein und um den Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Kosten zu planen. Ich bleib mit meiner Stimme allein, auch weil die Meinung vertreten wurde, kein BR-Mitglied muß an einer Schulung teilnehmen und die Zeit sei dafür auch nicht da. Die Mehrheit der BR-Mitglieder arbeitet in der stat. und amb. Pflege. Liege ich mit meinem Vorschlag falsch?

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Community-Antworten (10)

T
tuj

30.06.2006 um 14:47 Uhr

Der Schulungsplan ist ein gute Idee. So können sich Betriebsratmitglieder auch auf spezielle Themen spazialisieren (z.B. Einstellung, Versetzung, Kündigung usw.). Deine Kollegen irren sich. Sie müssen an Schulungen teilnehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.

Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).

V
viktor

30.06.2006 um 15:57 Uhr

Deine Kollegen haben wohl nicht ganz die richtige Einstellung zu ihrem Amt. Keine Zeit ist schon der verkehrte Ansatz. Vielleicht sollten sie mal eine Schulung besuchen.

Zumindest solltest Du Dich nicht von Deinem Schulungswillen abbringen lassen.

L
Lotte

30.06.2006 um 16:14 Uhr

Hallo Kathinka, vielleicht fühlen sich deine BR Kollegen mit diesem Schulungsplan ja etwas gemaßregelt, da sie ja wohl noch nicht so viele Schulungen gemacht haben.

Wie wäre es, wenn Du erstmal für Dich Deinen Schulungsanspruch durchsetzt?

Wenn Du dann begeistert [hoffentlich ;-)] wiederkommst, kommen die anderen vielleicht auch auf den Geschmack? Manche Dinge dauern leider ein bißchen

M
MG

30.06.2006 um 23:10 Uhr

Über die Notwendigkeit von Schulungen gerade im Bereich des BetrVG muss nicht gesprochen werden, aber bei mir tauchen weitere Fragen auf:

  1. Muss man nicht erst die Grundseminare besucht haben, bevor man sich auf spezielle Schulungen anmelden kann???

  2. Was kann ich machen, wenn mein BR (Ich bin BR-Mitglied) eine Fortbildung ablehnt, weil der Veranstalter keine Gewerkschaft ist?

  3. Brauche ich die Zustimmung des BR um an einem Seminar teilzunehmen, wenn der AG dem schon zugestimmt hat??

lieben Gruß und viel Erfolg

M
MG

04.07.2006 um 20:10 Uhr

Also der letzte Stand und was kann man dagegen überhaupt machen ...

Der Antrag auf FB wird diskutiert - von 6 stimmen 4 dafür, eine dagegen (die Vorsitzende) und eine Enthaltung. Die Vorsitzende fragt noch mal nach, und stimmt erneut ab - Ergebnis 3 dafür, 1 dagegen, 2 Enthaltungen - ergo ist der Antrag beim zweiten Mal abstimmen, die erhobenen Hände waren eindeutig zu sehen, abgelehnt

Wie gehe ich damit um????????????? wenn eine Wahl auf diese Art und Weise manipuliert wird??

Lieben Gruß und echt sauer.

K
Kölner

04.07.2006 um 20:14 Uhr

@MG Das ist mir ein wenig zu kompliziert. Warum stimmen nur 6 ab?

M
MG

04.07.2006 um 20:22 Uhr

weil wir nur 7 sind ....

sorry für meinen Fehler im falschen Thread

K
Kölner

04.07.2006 um 20:42 Uhr

Und warum stimmen nicht sieben ab?

M
MG

04.07.2006 um 20:45 Uhr

weil nur 6 da waren ....

K
Kölner

04.07.2006 um 20:50 Uhr

Dann neu abstimmen - wenn selbige überhaupt gültig war (Ersatzmitglieder?). Und ggf. immer und immer wieder!

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