Erstellt am 24.08.2016 um 10:28 Uhr von outofmemory
Guck mal bitte hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/
Antwort ist: Gewählt wird eine Vertrauensperson von den Wahlberechtigten (Schwerbehinderte / Gleichgestellte)
Erstellt am 24.08.2016 um 10:30 Uhr von ickederdicke
Es können auch Nicht Schwerbehinderte gewählt werden.
Wahlberechtigt sind aber ausschliesslich die Schwerbehinderten und Gleichgestellten.
Beim Integrationsamt / auf deren Webseite findest du die ganzen Wahlunterlagen.
https:www.integrationsaemter.de/wahl/484c207/index.html