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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber prüft Handyrechnungen

B
Branfänger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

an ein Standort werden gerade einige Leute gekündigt. Es wird versucht mit "betriebsbedingten" Gründen dies zu rechtfertigen, aber es wird schwierig, gerade weil die betroffenen Kollegen viele Überstunden haben und die Arbeit wird weiterhin bestehen.

Jetzt sieht es so aus, als würde man andere Wege suchen Der Geschäftsführer prüft angeblich die Handyrechnungen von den Mitarbeitern an diesem Standort (und nicht an dem anderen Standort). Grund hierfür ist nicht klar. Im Betrieb gibt es der Regel, dass man angeben muss wie viel Prozent der Rechnungen ungefähr für private Nutzung ist (so nach pi mal Daumen Motto).

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

18.08.2016 um 21:31 Uhr

Die Absicht ist klar. Jemanden, den man wegen Betruges kündigen kann, braucht man nicht betriebsbedingt kündigen. Keine Sozialauswahl und und und ......

O
outofmemory

19.08.2016 um 10:13 Uhr

Bevor ich dies einschätzen kann, brauche ich noch ein paar mehr Informationen.

Gibt es denn eine Vereinbarung zur Nutzung von Firmeneigentum für private Zwecke? Wie ist die Nutzung der Firmenhandy explizit geregelt? Oder gibt es nur diese: "Im Betrieb gibt es der Regel, dass man angeben muss wie viel Prozent der Rechnungen ungefähr für private Nutzung ist (so nach pi mal Daumen Motto)."

Wie lange besteht diese Regel schon? Und was ist mit dem privatem Nutzungsanteil passiert? Wurde der dem MA in Rechnung gestellt? Oder oder....

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