Ausstieg aus Tairfvertrag - was kann der BR dann alles mit dem Arbeitgeber regeln?
Hallo! unser betrieb ist aus dem tarifvertrag ausgestiegen: Gewerkschaft ist ig metall
was "können" "dürfen" wir verhandeln und wie sieht die rechtliche lage aus falls es zu einer betriebsvereinbarung kommt die die Arbeitszeit usw regeln soll.
urlaubsgeld weihnachtsgeld soll wegfallen länger arbeiten untentgeltlich und weniger urlaub stehn auf dem plan vom arbeitgeber!
Dürfen wir als betriebsrat einen wirtschaftsprüfer heranziehen der die notwendigkeit prüft ?? weil der betrieb rote zahlen schreibt?? oder muss der arbeitgeber solche angelegenheiten trotzdem mit der handelskammer oder der gewerkschaft klären?
bitte um rat
Community-Antworten (7)
28.07.2005 um 22:03 Uhr
Guten Abend, Napalm-187! Hoffentlich ist die Lage in Ihrem Betrieb nicht so furchterregend wie Ihr NickName! Sie stellen sehr viele Fragen auf einmal, die man nicht so einfach beantworten kann. Zunächst: War Ihr Arbeitgeber
- Mitglied in einem Arbeitgeberverband und ist - wann? - ausgetreten oder
- hatten Sie einen Haustarifvertrag, den der Arbeitgeber gekündigt hat? Ich gehe von der ersten Alternative aus. Dann wirkt der Tarifvertrag - bzw. die Tarifverträge - nach, bis sie endgültig gekündigt oder ausgelaufen sind. So lange besteht kein aktueller Handlungsbedarf. Allerdings: Bei den zahlreichen Problemen, vor denen Ihr BR steht, rate ich Ihnen dringend, einen Rechtsberater - z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht - zu engagieren. Eine Alternative wäre ein Inhouseseminar für den gesamten BR, in dem man alle Probleme systematisch abarbeiten könnte. Die W.A.F. wird Ihnen dazu sicher ein interessantes Angebot machen.
28.07.2005 um 22:06 Uhr
Hey Bombe hast ja einen heißen Namen ausgesucht! Habt ihr schon kontakt Zur Gewerkschaft! Schließt Im BR einen Beschluß das ihr in der Sache einen Fachanwalt beauftragt . Mit zweitem Beschluß Kosten übernahme AG Anbei ist das gleiche Thema Heute Abend im Forum
28.07.2005 um 22:23 Uhr
Hallo!
der arbeitgeber war in einem arbeitgeberverband und ist vor den neuen tarifverhandlungen der ig metall ausgesteiegen!
ist es ratsam den gleichen anwalt aufzusuchen den unser arbeitgeber kennt vertritt??
Durch wenn werden die Tarifverträge entgültig gekündigt?
Darf der BR überhaupt bestandteile eines tarifvertrages im sinne der belegschaft verhandlen?? oder muss zu den verhandlungen eine dritte person zugezogen werden??
Fragen über fragen
mfg
28.07.2005 um 22:35 Uhr
Hey das ist wohl ein Scherz! erstens dürfte der Anwalt das nicht wegen Gewissenskonflikt! Ihr müßt euch schon einen anderen Anwalt für euch suchen aber einen Fachanwlt für Arbeitsrecht
29.07.2005 um 09:13 Uhr
Vielleicht sollte man auch mal auf die Frage eingehen, was darf der BR verhandeln! Siehe dazu den §77 Abs.3! Möglichst auch die Kommentierungen z.B. im FITTING.
Entgelte, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, die Verlängerung der Arbeitszeit dürft ihr als BR garnicht verhandeln und kann auch nicht Bestandteil einer BV sein!!!
Ihr solltet euch schnellstens mit der IG Metall in Verbindung setzen und eventuell diese über einen Firmen- oder Haustarifvertrag regeln! Dort kann man euch bestimmt einen Anwalt empfehlen!
29.07.2005 um 11:01 Uhr
HI!
also mit wem muss der arbeitgeber diese neuen konditionen verhandeln wenn es neue arbeitsverträge gibt?? weil die bestehenden arbeitsverträge haben ja nicht mehr lange gültigkeit
mfg
29.07.2005 um 15:10 Uhr
Also Arbeitsverträge werden grundsätzlich zwischen den Beteiligten ausgehandelt, aber wenn die bestehenden AV´e geändert werden, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, d.h. der BR ist nach §102 und bei den neuen Verträgen nach §99 zu hören. Doch Vorsicht, ihr habt hier auch nur beschränkte Möglichkeiten nach §102 zu widersprechen. Denn die Höhe des Entgelts kann der AG ohne Tarifbindung festlegen wie er will! Ihr könnt lediglich darauf achten, das alle vergleichbaren Tätigkeiten gleich behandelt werden.
Lasst euch unbedingt beraten!
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