Erstellt am 28.07.2005 um 20:03 Uhr von otto
Guten Abend, Napalm-187!
Hoffentlich ist die Lage in Ihrem Betrieb nicht so furchterregend wie Ihr NickName!
Sie stellen sehr viele Fragen auf einmal, die man nicht so einfach beantworten kann. Zunächst: War Ihr Arbeitgeber
1. Mitglied in einem Arbeitgeberverband und ist - wann? - ausgetreten oder
2. hatten Sie einen Haustarifvertrag, den der Arbeitgeber gekündigt hat?
Ich gehe von der ersten Alternative aus. Dann wirkt der Tarifvertrag - bzw. die Tarifverträge - nach, bis sie endgültig gekündigt oder ausgelaufen sind. So lange besteht kein aktueller Handlungsbedarf.
Allerdings: Bei den zahlreichen Problemen, vor denen Ihr BR steht, rate ich Ihnen dringend, einen Rechtsberater - z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht - zu engagieren. Eine Alternative wäre ein Inhouseseminar für den gesamten BR, in dem man alle Probleme systematisch abarbeiten könnte. Die W.A.F. wird Ihnen dazu sicher ein interessantes Angebot machen.
Erstellt am 28.07.2005 um 20:06 Uhr von bmw
Hey Bombe hast ja einen heißen Namen ausgesucht!
Habt ihr schon kontakt Zur Gewerkschaft!
Schließt Im BR einen Beschluß das ihr in der Sache einen Fachanwalt beauftragt .
Mit zweitem Beschluß Kosten übernahme AG
Anbei ist das gleiche Thema Heute Abend im Forum
Erstellt am 28.07.2005 um 20:23 Uhr von Napalm-187
Hallo!
der arbeitgeber war in einem arbeitgeberverband und ist vor den neuen tarifverhandlungen der ig metall ausgesteiegen!
ist es ratsam den gleichen anwalt aufzusuchen den unser arbeitgeber kennt vertritt??
Durch wenn werden die Tarifverträge entgültig gekündigt?
Darf der BR überhaupt bestandteile eines tarifvertrages im sinne der belegschaft verhandlen??
oder muss zu den verhandlungen eine dritte person zugezogen werden??
Fragen über fragen
mfg
Erstellt am 28.07.2005 um 20:35 Uhr von bmw
Hey das ist wohl ein Scherz!
erstens dürfte der Anwalt das nicht wegen Gewissenskonflikt!
Ihr müßt euch schon einen anderen Anwalt für euch suchen aber einen Fachanwlt für Arbeitsrecht
Erstellt am 29.07.2005 um 07:13 Uhr von Frank B.
Vielleicht sollte man auch mal auf die Frage eingehen, was darf der BR verhandeln!
Siehe dazu den §77 Abs.3! Möglichst auch die Kommentierungen z.B. im FITTING.
Entgelte, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, die Verlängerung der Arbeitszeit dürft ihr als BR garnicht verhandeln und kann auch nicht Bestandteil einer BV sein!!!
Ihr solltet euch schnellstens mit der IG Metall in Verbindung setzen und eventuell diese über einen Firmen- oder Haustarifvertrag regeln! Dort kann man euch bestimmt einen Anwalt empfehlen!
Erstellt am 29.07.2005 um 09:01 Uhr von Napalm-187
HI!
also mit wem muss der arbeitgeber diese neuen konditionen verhandeln wenn es neue arbeitsverträge gibt?? weil die bestehenden arbeitsverträge haben ja nicht mehr lange gültigkeit
mfg
Erstellt am 29.07.2005 um 13:10 Uhr von Frank B.
Also Arbeitsverträge werden grundsätzlich zwischen den Beteiligten ausgehandelt, aber wenn die bestehenden AV´e geändert werden, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, d.h. der BR ist nach §102 und bei den neuen Verträgen nach §99 zu hören. Doch Vorsicht, ihr habt hier auch nur beschränkte Möglichkeiten nach §102 zu widersprechen.
Denn die Höhe des Entgelts kann der AG ohne Tarifbindung festlegen wie er will! Ihr könnt lediglich darauf achten, das alle vergleichbaren Tätigkeiten gleich behandelt werden.
Lasst euch unbedingt beraten!