Erstellt am 23.02.2023 um 15:30 Uhr von celestro
Kenne jetzt nur das ... am Ende (des Textes) aber sehr interessant:
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/moeglichkeit-digitale-lohnabrechnung-abzurufen-genuegt-nicht_218_559834.html
Erstellt am 23.02.2023 um 15:42 Uhr von GabrielBischoff
Der Arbeitgeber soll sich mal keinen Zacken aus der Krone brechen und den Abruf / Ausdruck im Betreib erlauben. Dann würde er dem Problem aus dem Weg gehen.
Erstellt am 23.02.2023 um 15:45 Uhr von dieschi
"Der Arbeitgeber soll sich mal keinen Zacken aus der Krone brechen und den Abruf / Ausdruck im Betreib erlauben. "
Na hör mal, weißt Du was das wieder kostet?
Das ganze Papier, der Toner ... ^^
Erstellt am 23.02.2023 um 18:15 Uhr von Tom22
Hat der Betriebsrat keine Mitbestimmung nach Betr VG 87 ? Macht mit ihm eine BV !!!
Erstellt am 23.02.2023 um 18:43 Uhr von Dummerhund
Ganz interessant hier eine Diskussion aus 2013 die die Sache klären sollte.
https://www.betriebsrat.com/br-forum/51981/umstellung-auf-elektron-lohnabrechnung-mitbestimmungspflichtig