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Freistellung bei Kinderbetreung?

U
unknown
Dez 2017 bearbeitet

Hallo, wenn ein Arbeitnehmer keinen Urlaub mehr hat, aber die Krippe kurzfristig 3 Tage schließt und niemand das Kinde betreuen kann, außer den Elternteilen. Kann ein Elternteil frei gestellt werden ( beide Eltern arbeiten im gleichen Betrieb )?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

12.08.2016 um 14:55 Uhr

Die Zeit ist aus meiner Sicht auf jeden Fall zu gewähren. Zu prüfen wäre, wer zahlt.

L
locumtenens

12.08.2016 um 14:58 Uhr

Es gibt einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei Erkrankung eines leiblichen Kindes (Attest notwendig), wenn kein anderes Familienmitglied die Betreuung übernehmen kann, ebenso bei Pflegebedarf eines nahen Angehörigen nach PflegeZG. Wir haben solche Probleme meist gemeinsam mit anderen Eltern regeln können - es gab immer ein Elternteil, das sich zur vorübergehenden Betreuung mehrerer Kinder aus der Gruppe bereit erklärt hat (ist manchmal sogar einfacher, als nur das eigene "an der Backe" zu haben).

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