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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungsunterlagen

H
hdfxd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wie seht ihr das. Die GF ist auf ein BR Mitglied zugekommen ob das BR Mitglied der GF, wohl zu Informationszwecken, die Schulungsunterlagen der letzten W.A.F Schulung zur Verfügung stellen könne. Ist dies ratsam oder eher nicht. Schon jetzt Danke für euer Feedback.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

11.08.2016 um 16:35 Uhr

Wenn die Geschäftsleitung Euch auch ihre Schulungsunterlagen zur Verfügung stellt. Ansonsten würde ich der GL raten, selbst ein Seminar zu besuchen.

Ich selbst mache mir auch in den Unterlagen Randnotizen. Daher stelle ich die Unterlagen selbstverständlich nicht zur Verfügung.

G
gamma

11.08.2016 um 19:56 Uhr

Ich würde schon schauen um welches Thema es geht, schließlich werden auch Handlungsempfelungen für Betriebsräte gegeben und ich könnte mir Wege verbauen (bei Kündigungen etc.) Bei anderen Themen könnte wiederum ein Wissen auf gleichem Niveau hilfreich sein(z. B. Gesundheitsschutz oder Arbeitssicherheit)

E
Erbsenzähler

12.08.2016 um 09:37 Uhr

Fordert doch mal im Gegenzug Unterlagen von Schulungen der Personalabteilung an. Wie reagiert die GF dann?

P
Pjöööng

12.08.2016 um 11:50 Uhr

Zitat (gamma): "Ich würde schon schauen um welches Thema es geht, schließlich werden auch Handlungsempfelungen für Betriebsräte gegeben und ich könnte mir Wege verbauen (bei Kündigungen etc.)"

"Handlungsempfehlungen" bei Schulungen? Habe ich bisher zumindest noch nicht erlebt. Ich kenne es nur so, dass die verschiedenen Handlungsoptionen betrachtet werden. Aber egal, selbst wenn da Empfehlungen ausgesprochen werden, was sollen das für Wege sein, die man sich bei Kündigungen damit verbaut? Der Dozent verfügt doch nicht über geheimes Voodoowissen, sondern erzählt nichts anderes als das, was man "überall woanders" auch finden kann. Auch Arbeitgeberschulungen sind da so viel anders nicht. Lediglich die Perspektive ist etwas anders.

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