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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungsunterlagen des BR an GF ?

V
volkerastronom
Nov 2016 bearbeitet

Unser Controller und Personaler hat die Schulungsunterlagen von einem Seminar Betriebsverfassung angefordet. Darf er diese verlangen oder sind diese ihm nicht auszuhändigen? Eine Antwort finde ich leider nicht im Internet :( Vielen Dank für eure Unterstützung.

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Community-Antworten (6)

T
Tulpe

18.06.2014 um 12:34 Uhr

Warum nicht? Kann er sich auch selbst im Internet suchen. Sehe kein Problem darin. Egal ob er eine Funktion hat oder nicht.

Gruß

P
Pjöööng

18.06.2014 um 12:50 Uhr

Rechtlich sind diese Unterlagen Eigentum des Arbeitgebers (denn er hat sie bezahlt), aber er kann in der Regel keine Besitzrechte daran ausüben.

Willst Du sie ihm denn aushändigen? Dann tu es!

Falls nicht: Du hast doch sicherlich persönliche Notizen in den Unterlagen gemacht, die brauchst Du ihm natürlich nicht auszuhändigen ...

S
snooker

18.06.2014 um 13:19 Uhr

Ich kenne es noch so das wir am seminarende eine besscheinigung bekommen haben das wir teilgenommen haben und was dort behandelt wurde. Davon bekam unser ag eeine kopie. Die restlichen unterlagen hat jedesbrm fuer seine zukuenftige aufgabe behalten.

T
Thessa

18.06.2014 um 13:43 Uhr

Moin,

bis auf die pers. Notizten würde ich die Unterlagen, ggf. als Kopie (Du brauchst die Unterlagen ja noch als Nachschlagewerk), an den AG geben.

Es stehen ja keine Geheimnisse darin - im Gegenteil, dem AG wir damit vor Augen geführt, was ihr wisst und über welche Pflichten des AG ihr nun im Bilde seid. ... Das kann von Vorteil sein.

Gruß, Thessa

G
gironimo

18.06.2014 um 16:06 Uhr

Ich würde dem Personalchef folgende Optionen mitteilen.

  1. Er belegt selbst ein Seminar und erfährt so, was der BR weiß.
  2. Er ruft beim Seminaranbieter an und bittet um ein Exemplar der Seminarunterlagen, die jeder Seminaranbieter sicherlich für ein kleines Entgelt zur Verfügung stellt.

Seminarunterlagen sind ja keine "Beute". Sie dienen dem Teilnehmer anschließend als Gedächtnisstütze und zum Nachlesen bei gedanklichen Unsicherheiten - und sie enthalten persönliche Notizen. Darum würde ich sie auf keinen Fall aus der Hand geben.

V
vfastronom

24.06.2014 um 09:54 Uhr

Ich möchte allen für Ihre Hilfe danken.

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