Schulungsunterlagen in Landessprache ?
Hallo, ich habe die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Schulungsunterlagen für Produktschulungen etc. in der jeweiligen Landessprache des Betriebes zur Verfügung zu stellen hat. Ich meine, ich hatte neulich mal ein Urteil darüber gelesen, kann es aber nicht mehr finden. Weiß jemand mehr?
Community-Antworten (4)
15.08.2012 um 13:41 Uhr
Die Betriebssprache ist eine Frage der "Ordnung des Betriebes" und damit mitbestimmungspflichtig nach §87 (1) Nr. 1 BetrVG. Der AG ist damit an die mit dem BR verinbarte Sprache gebunden und darf nicht eigenmächtig eine andere Sprache als diese verwenden. Das muss übrigens nicht die Landessprache sein. Es wäre durchaus zulässig auch in Deutschland als Betriebssprache Englisch einzuführen. Ob das sinnvoll ist mag in den Sternen stehen, aber zulässig ist es.
So lange die Betriebssprache gleich der Landessprache ist, wird es keinen Bedarf zur Mitbestimmung geben, insofern ist es unschädlich wenn es darüber keine Vereinbarung gibt. Aber so bald der AG eben Fremdsprachen einführen möchte kann der BR dies über sein MBR verhindern.
15.08.2012 um 14:07 Uhr
Hallo, danke für die Antwort. Unser BR hat sich erst im Januar gegründet und zur Betriebssprache gibt es noch keine Vereinbarung. Wir sind ein amerikanisches Unternehmen und an unserem Standort wird natürlich nur deutsch kommuniziert und auch mit unseren Kunden. Das Problem was wir haben, ist eben, dass Schulungen für Mitarbeiter in Englisch abgehalten werden, obwohl die Landessprache deutsch ist. Es werden auch Abschlussprüfungen in Englisch gefordert und das ist schon problematisch, da wir in der Medizinbranche tätig sind und es da auf genaue Produktinfos und Schulungen ankommt. Auch wenn es keine BV gibt, haben wir die Möglichkeit, solche Schulungen auf deutsch zu fordern?
15.08.2012 um 14:37 Uhr
§ 97,2 BetrVG würde helfen
15.08.2012 um 17:14 Uhr
Schlagworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten,Einigungsstelle
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Aktenzeichen: 5 TaBV 114/08 Typ: Beschluss Entscheidungsdatum: 09.03.2009
Leitsätze: Das Mitbestimmungsrecht der Ordnung des Betriebs nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber als Sprache der betrieblichen Kommunikation Englisch statt Deutsch vorgeben will.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Beschluss vom 28.11.2008, 2 BV 323/08
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