ich finde das hier affig, weil, ich habe noch nie von einem AG gehört, der die Unterlagen haben wollte... aber sei es drum,
ich würde es so sehen, wenn ich meine Gedanken dazu rein schreibe ist es mein geistiges Eigentum, da diese Unterlagen ja durchaus auch mit meiner Sachlage auseinandersetzen könnten - meiner Fragen zu Themen, die den AG mit Sicherheit ncihts angehen....
da ich es als mein geistiges Eigentum ansehe, würde (und lasse es schon jetzt) bei mir daheim, und nciht im BR Büro....
Und der AG hat es mir nicht gekauft, sondern ich hatte einen Schulungsanspruch, diesen habe ich wahr genommen.... und es war keine betriebliche Schulung, sondern eine Schulung für ein Ehrenamt...
Ich sehe es persönlich sogar so, dass es schon aufgrund dessen mein Besitz sein muß, da es nur indirekt etwas mit meiner arbeitsvertraglichen Pflicht zu tun hat...
Und mal ehrlich, wenn es anders wäre, könnte der AG dann nciht auch verlangen die Unterlagen abzugeben wenn man vom Seminar kommt?
Wenn er es dann nciht kann, ist es unlogisch, dass er es nach 10 oder 20 oder auch nur drei Jahren verlangen kann wenn man den Betrieb verläßt - es sind die "persönlichen Unterlagen", nicht einmal die Unterlagen des Gremiums, sondern die des BRM der oder die teilgenommen haben...
Meine Meinung, und jetzt steinigt mich!
Ich bin gespannt, welcher AG da privatrechtlich auf herausgabe im Falle einer Kündigung klagen würde...
Ach ja, fast vergessen... .... ach das spare ich mir für die nächste Runde :-D