Unterlagen
Hy. Was passiert mit schulungsunterlagen wenn jemand den Br verlässt? Müssen die abgegeben werden oder bleiben sie in seinem Besitz. Es heißt ja, alles was unternehmen zählt bleibt im Unternehmen. Schulung zählt ja auch das Unternehmen.
Mfg
Community-Antworten (16)
16.09.2015 um 12:15 Uhr
Und was soll das Unternehmen mit meinen (inzwischen teilweise veralteten) unleserlich vollgekritzelten Unterlagen?
16.09.2015 um 12:37 Uhr
Es geht hier vermutlich weniger darum, ob und wie der Arbeitgeber diese Unterlagen ggf. verwerten kann, sondern darum, wer rechtlich der Eigentümer ist.
Es ist in der Tat so, dass der Arbeitgeber rechtlich Eigentümer der Betriebsratsunterlagen ist (also z.B. auch der protokolle, da diese auf dem von ihm finanzierten papier geschrieben sind). Allerdings sagt der Rechtsprechung zumindest bei den eigentlichen BR-Unterlagen (Prozokolle, Schriftverkehr, Notuzen usw.) dass der Arbeitgeber gehindert ist, Eigentumsrechte auch tatsächlich auszuüben. Für Schulungsunterlagen dürfte das so nicht ohne weiteres gelten, da diese keinen direkten Bezug zur tatsächlichen Betriebsratsarbeit haben. Allerdings dürften Anmerkungen des BRM die dieses in den Unterlagen gemacht hat dann wieder dazu führen dass der Arbeitgeber keine Eigentumsrechte ausüben kann.
16.09.2015 um 12:56 Uhr
Die sind auf jeden Fall unabhängig davon was Pjöööng schreibt in keinem Falle Eigentum des AN. Die Mitnahme nach Hause würde als Unterschlagung bzw. als Diebstahl zu werten sein.
Ihr solltet sie als BR einfordern - zum einen haben sie noch in Teilen vielleicht einen Wert für eure Arbeit und ihr seid damit auf der richtigen Seite
16.09.2015 um 12:57 Uhr
Sie bleiben wo sie sind - eben wegen der persönlichen Notizen auch im Text der Skripte.
16.09.2015 um 16:43 Uhr
Meiner meihnung nach ist es Eigentum des ag. Es geht ja darum das ein neues br Mitglied ja genau diese Unterlagen brauch , zb. Gesetzbuch
16.09.2015 um 16:52 Uhr
Du meinst also, dass die Tatsache wer etwas "braucht" Eigentum begründen kann?
Aber diese Einstellung scheint es in der Tat häufiger zu geben: "Das wird doch nicht mehr gebraucht (und deshalb nehme ich es einfach mit)."
16.09.2015 um 18:19 Uhr
Zitat bebob; / Meiner meihnung nach ist es Eigentum des ag. Es geht ja darum das ein neues br Mitglied ja genau diese Unterlagen brauch , zb. Gesetzbuch/
Jetzt muss man aber schon ein bisschen unterscheiden, zwischen den gesamten Unterlagen für eine Schulung, und dem was er in der Schulung zusätzlich bekommen hat, nämlich ein Gesetzbuch. Mit den Unterlagen der Schulung, die möglicherweise schon veraltet sind, kann er so gut wie gar nichts anfangen, mit dem Gesetzbuch schon eher etwas, da es ja noch immer die aktuelle Auflage sein kann.
Sämtliche Unterlagen, außer den persönlichen gehören dem der die Musik bezahlt hat, nämlich der AG, und von daher stehen sie allen BRM zur Verfügung, die persönlichen Schreibereien gehören dem Schreiber.
16.09.2015 um 18:28 Uhr
Zitat (Widder): "Mit den Unterlagen der Schulung, die möglicherweise schon veraltet sind, kann er so gut wie gar nichts anfangen, mit dem Gesetzbuch schon eher etwas, da es ja noch immer die aktuelle Auflage sein kann."
Ich sehe keinen Grund warum die Schulungsunterlagen generell einer schnelleren Alterung unterliegen sollen, als die zu Grunde liegenden Gesetze. Für die Frage des Eigentums ist aber der Nutzwert sowieso unbeachtlich. Schließlich gehört einem auch der Inhalt der Mülltonne so lange bis ihn die Müllabfuhr abgeholt hat.
17.09.2015 um 16:20 Uhr
Und jedesmal wieder die gleiche Diskussion. Pfff...
Es kommt drauf an, wie die Vertragsgestaltung zur Schulung aussah. Hat der AG hier eine Leistung des Schulungsanbieter eingekauft und sie von einem seiner AN annehmen lassen? Dann gehören die Unterlagen dem AG. Hat der AG mit den Schulungsanbieter einen Vertrag zu Gunsten Dritter (das BRM) abgeschlossen, gehören sie dem AN. Hat das BRM die Schulung "gekauft" und sich vom AG die Kosten erstatten lassen, kommt es drauf an, ob die Kostenerstattung eine Übereignung der Unterlagen an den AG vorgesehen hat.
17.09.2015 um 20:13 Uhr
ich finde das hier affig, weil, ich habe noch nie von einem AG gehört, der die Unterlagen haben wollte... aber sei es drum, ich würde es so sehen, wenn ich meine Gedanken dazu rein schreibe ist es mein geistiges Eigentum, da diese Unterlagen ja durchaus auch mit meiner Sachlage auseinandersetzen könnten - meiner Fragen zu Themen, die den AG mit Sicherheit ncihts angehen....
da ich es als mein geistiges Eigentum ansehe, würde (und lasse es schon jetzt) bei mir daheim, und nciht im BR Büro....
Und der AG hat es mir nicht gekauft, sondern ich hatte einen Schulungsanspruch, diesen habe ich wahr genommen.... und es war keine betriebliche Schulung, sondern eine Schulung für ein Ehrenamt...
Ich sehe es persönlich sogar so, dass es schon aufgrund dessen mein Besitz sein muß, da es nur indirekt etwas mit meiner arbeitsvertraglichen Pflicht zu tun hat...
Und mal ehrlich, wenn es anders wäre, könnte der AG dann nciht auch verlangen die Unterlagen abzugeben wenn man vom Seminar kommt?
Wenn er es dann nciht kann, ist es unlogisch, dass er es nach 10 oder 20 oder auch nur drei Jahren verlangen kann wenn man den Betrieb verläßt - es sind die "persönlichen Unterlagen", nicht einmal die Unterlagen des Gremiums, sondern die des BRM der oder die teilgenommen haben...
Meine Meinung, und jetzt steinigt mich!
Ich bin gespannt, welcher AG da privatrechtlich auf herausgabe im Falle einer Kündigung klagen würde...
Ach ja, fast vergessen... .... ach das spare ich mir für die nächste Runde :-D
20.09.2015 um 09:47 Uhr
@ Globus
"Ich bin gespannt, welcher AG da privatrechtlich auf herausgabe im Falle einer Kündigung klagen würde..."
Mir fällt kein einziger Grund ein, warum der AG PRIVATrechtlich klagen sollte ...
"Ich sehe es persönlich sogar so, dass es schon aufgrund dessen mein Besitz sein muß, da es nur indirekt etwas mit meiner arbeitsvertraglichen Pflicht zu tun hat..."
Soso ... dann ist Deiner Meinung nach vermutlich auch nichts dagegen einzuwenden, dass auf einer allseits bekannten Auktionsplattform immer wieder mal Kommentierungen zum BetrVG verkauft werden, die eindeutig von einem Schulungsanbieter ausgegeben worden sind ...
Als AG würde ich durchaus auf die Idee kommen, dass sich AN unrechtmäßig bereichern ...
20.09.2015 um 14:09 Uhr
Globus ist leider nicht einmal in der Lage zwischen Eigentum und Besitzzu unterscheiden.
20.09.2015 um 15:57 Uhr
Die Frage als solches stellt sich schon nicht, weil der AG nach § 40 BetrVG nur zur Kostenübernahme einer BR Schulung verpflichtet ist. Hier kommen wir dann in die nähe der Antwort von @xumuimhxer.
Wenn dem, oder was @Globus schreibt ja nicht so wäre, wären einem AG ja Tür und Tor geöffnet um Einfluss auf die BR als ganzes zu nehmen. Beispiel: AG übernimmt kosten des BR über Sachmittel; hier Druckerpapier.
Der BR erarbeitet hier hier eine Strategie aus für eine gerade zu verhandelde BV. Dem AG passt die Vorderung des BR nicht und fordert sein Druckerpapier vom BR zurück. Oder aber AG muss Kosten für Rechtsanwalt übernehmen. Nu geht er hin und ruft den Rechtsanwalt auf ihn über alles Auskunft zu geben, denn schliesslich bezahle er ihn ja.
@Globus hat mit dem Privatrecht auch von daher schon recht, weil der Anspruch auf Schulungen zwar kollektiv dem BR zu stehen, aber, (und ich kopiere mal von einem anderem großen Schulungsanbieter) Für das Betriebsratsmitglied entsteht der individuelle Anspruch auf Teilnahme an der Schulung erst dann, wenn der Betriebsrat den Entsendebeschluss gefasst hat.
Als AG würde ich durchaus auf die Idee kommen, dass sich AN unrechtmäßig bereichern ...
Ideen kann man viele haben. Man sieht es ja schon daher das es sich in der genannten Frage nicht um AN als solches, sonderrn um ein BRM handeln muss.
20.09.2015 um 16:44 Uhr
@ DummerHund
... würde der AG die Herausgabe von BR-Unterlagen aus BR-Seminaren einklagen, würde diese arbeitsgerichtliche Entscheidung aus @ Globus Sicht als Urteil oder als Beschluss verkündet?
20.09.2015 um 23:13 Uhr
Wie kann denn bitte schön der AG arbeitsrechtlich gegen einen vor gehen, der den Betrieb verlassen hat? Das Arbeitsverhältnis existiert nicht mehr...
Ich beziehe mich hier auf "Es heißt ja, alles was unternehmen zählt bleibt im Unternehmen."
21.09.2015 um 09:03 Uhr
@ Globus
"Wie kann denn bitte schön der AG arbeitsrechtlich gegen einen vor gehen, der den Betrieb verlassen hat? Das Arbeitsverhältnis existiert nicht mehr..."
Verstehe ich Dich richtig, dass der AG dann das Amtsgericht bemühen müsste?
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