Weiterbildung 5 Tage Urlaub ? Bayern
Hallo, ein AN bei uns möchte sich weiterbilden zum Fachwirt. Wir sind im schönen Bayern, d.h. es gibt keinen "offiziellen" Bildungsurlaub.
Der Tarifabschluß IG-Metall von 2015 hilft da ja nicht so ganz weiter. Die Fortbildung macht der AN von sich aus, also erstmal ohne Bedarf seitens AG.
Mir ist bekannt, daß es jedoch (evtl. ein Gesetz) oder minimum im Manteltarifvertrag eine Regelung zu solchen Fällen gibt für bis zu 5 Tage Urlaub /Jahr.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen oder hat einen stichfesten Link dazu?
Ich hatte schon gesucht so viel mir eingefallen ist, aber leider nichts brauchbares gefunden. DANKE
Community-Antworten (4)
10.08.2016 um 22:01 Uhr
10.08.2016 um 22:05 Uhr
10.08.2016 um 22:18 Uhr
Danke, aber was aus dem BBiG trifft zu ? Das Wort Urlaub kommt da nicht vor, wobei ich da jetzt nicht von ausgehe daß es deswegen keinen gibt :)
Die Weiterbildung erfolgt übrigens in Teilzeit, was aber wohl eher nicht wichtig ist. Der AN möchte den Urlaub nutzen z.B. zur Prüfungsvorbereitung u.ä.
11.08.2016 um 09:29 Uhr
Ihr könntet Euch nur auf den Paragraph 96.2 BetrVG berufen und den AG auffordern, den Urlaub zu gewähren.
Bezahlen muss er ihn nicht - es sei denn, ihr habt mit dem AG eine BV zum Thema Qualifizierung.
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