Hallo,
ein AN bei uns möchte sich weiterbilden zum Fachwirt. Wir sind im schönen Bayern, d.h. es gibt keinen "offiziellen" Bildungsurlaub.

Der Tarifabschluß IG-Metall von 2015 hilft da ja nicht so ganz weiter. Die Fortbildung macht der AN von sich aus, also erstmal ohne Bedarf seitens AG.

Mir ist bekannt, daß es jedoch (evtl. ein Gesetz) oder minimum im Manteltarifvertrag eine Regelung zu solchen Fällen gibt für bis zu 5 Tage Urlaub /Jahr.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen oder hat einen stichfesten Link dazu?

Ich hatte schon gesucht so viel mir eingefallen ist, aber leider nichts brauchbares gefunden.
DANKE