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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weiterbildung 5 Tage Urlaub ? Bayern

T
tesafilm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein AN bei uns möchte sich weiterbilden zum Fachwirt. Wir sind im schönen Bayern, d.h. es gibt keinen "offiziellen" Bildungsurlaub.

Der Tarifabschluß IG-Metall von 2015 hilft da ja nicht so ganz weiter. Die Fortbildung macht der AN von sich aus, also erstmal ohne Bedarf seitens AG.

Mir ist bekannt, daß es jedoch (evtl. ein Gesetz) oder minimum im Manteltarifvertrag eine Regelung zu solchen Fällen gibt für bis zu 5 Tage Urlaub /Jahr.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen oder hat einen stichfesten Link dazu?

Ich hatte schon gesucht so viel mir eingefallen ist, aber leider nichts brauchbares gefunden. DANKE

2.28604

Community-Antworten (4)

D
DummerHund

10.08.2016 um 22:01 Uhr

T
tesafilm

10.08.2016 um 22:18 Uhr

Danke, aber was aus dem BBiG trifft zu ? Das Wort Urlaub kommt da nicht vor, wobei ich da jetzt nicht von ausgehe daß es deswegen keinen gibt :)

Die Weiterbildung erfolgt übrigens in Teilzeit, was aber wohl eher nicht wichtig ist. Der AN möchte den Urlaub nutzen z.B. zur Prüfungsvorbereitung u.ä.

G
gironimo

11.08.2016 um 09:29 Uhr

Ihr könntet Euch nur auf den Paragraph 96.2 BetrVG berufen und den AG auffordern, den Urlaub zu gewähren.

Bezahlen muss er ihn nicht - es sei denn, ihr habt mit dem AG eine BV zum Thema Qualifizierung.

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