Hallo Kollegen :-)
ich habe einen Sonderfall bei der außerordentlichen BR-Wahl ; ein wahlberechtigter AN ist am Wahltag plötzlich erkrankt; (fällt also nicht unter das übliche Vorgehen der nachträglichen Stimmabgabe im Sinne der Briefwahl), hat am Tag danach gefragt, ob er denn noch wählen dürfe ?!? Kann man diesem Mitarbeiter noch die Möglichkeit zur Wahl geben ???