Erstellt am 04.08.2016 um 08:37 Uhr von gironimo
Die Zustimmung der Abgebildeten ist erforderlich.
Erstellt am 04.08.2016 um 09:13 Uhr von Liveacolori
Natürlich wurden auch alle Rechte verkauft...
Erstellt am 04.08.2016 um 09:29 Uhr von moreno
Ich kann natürlich auch meine einmal gegebene Zustimmung zur Abbildung rückgängig machen wenn sich die Umstände geändert haben.
Erstellt am 04.08.2016 um 10:42 Uhr von outofmemory
Urteile hierzu:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=0e4adea2c32b2dec2bcdf00e99e5a867&nr=18001&pos=0&anz=1
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=25ba8ddedff670cadc0b834886ae1679&nr=18052&pos=0&anz=1