Betriebsleitung macht Bilder von Autos der MA wie sie parken
Ist es dem Betriebsleiter erlaubt, Bilder von Fahrzugen der MA auf dem Betriebsgelände zu machen wie sie parken und zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie falsch in den angegebenen Parkflächen stehen?
Community-Antworten (4)
30.10.2019 um 13:50 Uhr
Der Arbeitgeber übt auf dem Betriebsgelände das Hausrecht aus. Das schließt das Recht ein dort geltende (auch von ihm aufgestellte) Regeln zu überwachen und gegebenenfalls zu sanktionieren. Wenn er dabei aus Gründen der Beweissicherung Fotos anfertigt kann ich dabei keinen Verstoß entdecken. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich mitunter auch andere Mitarbeiter beschweren wenn kein Parkplatz mehr frei ist für sie. Die Kollegen brauchen sich nur an die vorgegebene Regel halten (anständig einparken) und es entfällt die Grundlage für die Fotos.
30.10.2019 um 14:26 Uhr
Ist das nicht eine Frage der Ordnung im Betrieb? Was heißt schon "anständig einparken"? Und was heißt hier zur Rechenschaft ziehen? Geht's noch.
Das Richtigkeitsempfinden des Betriebsleiters als Maßstab aller Dinge?
Also ich würde da schon ein klärendes Gespräch mit dem AG suchen.
30.10.2019 um 18:24 Uhr
mal wieder schön drauf lospoltern - wa Kratzbürste.
- Gibt es eine Prarkplatzordnung? BV? undJa Parkplatzordnung ist mitbestimmungspflichtig
- Es gibt BEtrieb die Parkraum z.B. in Großstädten anmieten (Tiefgarage) Der AG und der BR legen ine Parrkplatzorndung fest z.B. weil es Schwerbehinderte gibt, die auf das Auto angewiesen sin, oder z.B. auch Parkgebühren etc etc.
- Wenn da nun einer so parkt, das er 2 Plätz besetzt, ist es doch logisch das der Kollege dem der Parkplatz zugeteilt wurde sauer ist. Und ja natürlich kann man dann auch reglementieren, z.B. Parkplatzverbot erteilen.
- Ein AG ist verpflichtet für alle Ma einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen!
- Je nachdem wo der Parkplatz herführt, z.B. über das Betriebsgelände können auch Sicherheitsaspekte reine Rolle spielen!.
30.10.2019 um 18:27 Uhr
"4. Ein AG ist verpflichtet für alle Ma einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen!"
Quelle?
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