Erstellt am 03.08.2016 um 19:49 Uhr von Moreno
Was sagt denn der Kollege dazu? Mein Navi hat auch eine Dashcam verboten ist dies ja nicht man darf ja nur die Aufzeichnungen nicht benutzen. Z.b ins Facebook stellen.
Erstellt am 03.08.2016 um 20:03 Uhr von celestro
Wer den Strassenverkehr aufnimmt, verletzt bereits die Persönlichkeitsrechte. Auf dem Firmengelände natürlich auch, aber da müsst Ihr dennoch über den AG gehen.
Erstellt am 03.08.2016 um 20:08 Uhr von celestro
Vor dem Gang zum AG und einem Verbot (ist eh nicht erlaubt, ohne Zustimmung des AG) würde ich aber auch erst einmal mit dem AN reden. Vielleicht weiß er nicht, das er etwas unerlaubtes macht ?
Erstellt am 03.08.2016 um 22:18 Uhr von Moreno
Bist Du sssicher das er was verbotenes macht Celestro? Die Rechtsprechung zu Dashcam sind in Deutschland meiner Ansicht nach da nicht so eindeutig!
Erstellt am 04.08.2016 um 02:43 Uhr von DJCarlo
Auf dem Firmengelände und dann Kollegen aufnehmen ist auf jeden Fall verboten.
Erstellt am 04.08.2016 um 07:47 Uhr von gironimo
Erst mit dem Kollegen reden - wenn das nichts bringt, den AG ansprechen.
Erstellt am 04.08.2016 um 07:57 Uhr von Eightball
Also ich finde die Rechtsprechung ganz eindeutig, ja. Wenn einer von mir ein Foto macht ohne das ich das will ist das strafbar. Video erst recht. Sagt ihm mal das das sehr teuer werden kann.
Erstellt am 04.08.2016 um 08:15 Uhr von moreno
Also wer sagt, dass die Benutzung von Dashcams in Deutschland eindeutig geregelt ist der hat keine Ahnung! Und darum geht es ja hier.
Erstellt am 04.08.2016 um 09:29 Uhr von Tester
@moreno:
Präzisieren wir es etwas: Es geht hier um ein parkendes Auto auf einem Privatgelände aus dem mittels Dashcam Aufnahmen gemacht werden.
Erstellt am 04.08.2016 um 09:52 Uhr von moreno
Ja ist das Filmen verboten oder nur das veröffentlichen????? Heutzutage kann jeder doch mit Action Kameras und Handys eigentlich alles filmen.
Ich würd mal mit dem Kollegen sprechen was er damit bezweckt.
Erstellt am 04.08.2016 um 11:01 Uhr von outofmemory
Vielleicht hilft euch dieser Link etwas weiter.
https:www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
Demnach würde ständiges Filmen nicht erlaubt sein. ( Da waren sich 2 Gerichte einig) Was die Personen auf den Aufnahmen betrifft, sagt ein Gericht "ist ok" und ein anderes "ist nicht ok". Veröffentlichen ist immer "nicht OK". Ein drittes Gericht sagt, grundsätzlich Verboten wegen Paragraph 38 des Bundesdatenschutzgesetzes.
Also müsste man wissen, wie die Dashcam betrieben wird. Daher ist wohl ein Gespräch mit dem Mitarbeiter das beste. Dabei kann man ja auch die Position von anderen MA verständlich machen. (Die ich auch gut verstehen kann)
Erstellt am 04.08.2016 um 18:30 Uhr von DummerHund
https:www.anwaltsregister.de/Fachbeitraege/Die_Dashcam_im_deutschen_Recht__was_ist_erlaubt_was_verboten_und_nutzt_die_Dashcam_als_Beweismittel.d1797.html