Erstellt am 01.08.2016 um 10:26 Uhr von gironimo
Was Eure BV im Detail regelt wissen wir hier natürlich nicht. Und ja, es ist eine Frage der Ordnung im Betrieb.
Zu diskutieren wäre aus meiner Sicht mit dem AG, ob im Spint Wertsachen sicher sind. ...
Erstellt am 01.08.2016 um 10:41 Uhr von RüdigerB
Der Spind ist abschließbar, aber relativ klein, welche Gründe gäbe es, zu widersprechen das die Taschen nicht mit an den Arbeitsplatz genommen werden dürfen?
Erstellt am 01.08.2016 um 13:41 Uhr von stehipp
Ich würde den AG mal fragen, warum er es denn verbieten will. Der wird sich ja was dabei gedacht haben.
Gründe zu finden dem zu widersprechen ist pauschal schwer zu beantworten, da ich euren Betrieb und die Abläufe nicht kenne. Vielleicht mal andersrum überlegen, warum ihr die Taschen mit an den Arbeitsplatz nehmen wollt.
Möglich wäre:
- Mitnahme und Aufbewahrung von Getränken (sollte mittlerweile anerkannt sein, dass Trinken auch am Arbeitsplatz gesundheits- und leistungsfördernd ist).
- Hygieneartikel wohl eher bei Frauen
- Medikamente
- Zigaretten
- Wertgegenstände (sind die Spindinhalte versichert?)
Alles nur ein Grund, wenn der Weg zum Spind etwas weiter ist und somit Arbeitszeit verloren geht, wenn ich da dauernd hinlaufen muss.
Erstellt am 01.08.2016 um 15:51 Uhr von paula
die Taschenfrage dürfte auch bei Euch eine Frage der Ordnung des Betriebes sein (außer ihr seid ein Schlachthof oder die Leute wollen die Tasche mit in den OP nehmen oder ähnlich)
Ob das Mitnahmeverbot Eure BV hergibt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ich würde aber mal den AG fragen, wo er in der BV das Verbot findet ;)
Erstellt am 01.08.2016 um 19:42 Uhr von gironimo
In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten "widerspricht" man nicht. Man lässt sich überzeugen - trägt Gegenargumente vor und einigt sich auf einen Kompromiss - oder lässt die Einigungsstelle entscheiden.
Erstellt am 01.08.2016 um 22:33 Uhr von DummerHund
Ein Thema zu dem ich nie so vorbehaltlos eine BV abschliessen würde. Hier auch :
http://www.sicherheitsmelder.de/xhtml/articleview.jsf;jsessionid=BB423032E72CCCBE7B6A1E9940B176DF.BoorbergSolrAppLive?id=BB9688C7563C.htm
Ohne Polizei würde ich mich trotz BV nicht durchsuchen lassen. AN die nix zu verbergen haben sollten immer auf die Polizei bestehen.