Hallo,
wir haben unlängst eine Betriebsvereinbarung über Taschen und Torkontrollen verabschiedet in der klar geregelt ist was und wie kontrolliert wird, auch wurden bisher Taschen mit an den Arbeitsplatz mitgenommen.

Jetzt möchte die GL, dass Rucksäcke im Spind verbleiben, greift da die BV oder gar der Paragraph 87 Absatz 1 Nr.1 Ordnung des Betriebs und wir bestimmen darüber mit.