Erstellt am 31.07.2016 um 12:15 Uhr von gironimo
Das kommt darauf an, was genau im Arbeitsvertrag steht.
Und ob es einen Betriebsrat gibt, der Mitbestimmung hat.
Erstellt am 31.07.2016 um 12:59 Uhr von nicoline
Wenn in deinem Arbeitsvertrag wörtlich steht, dass du 25 Std. In der Woche arbeiten sollst, gelten die 25 Std. Möchte der Chef dann, dass du mehr arbeitest, muss es im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zu Mehrarbeit geben.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 25 Std. die Rede ist, darf der Chef so handeln, wie du es beschrieben hast.
Erstellt am 01.08.2016 um 16:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Wenn in deinem Arbeitsvertrag von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 25 Std. die Rede ist, darf der Chef so handeln, wie du es beschrieben hast."
Da habe ich so meine Zweifel, Stichworte: "AGB-Kontrolle" und "Transparenzgebot"
Erstellt am 01.08.2016 um 18:33 Uhr von nicoline
Deine Zweifel darfst du gerne behalten, ich würde mir echte Sorgen machen, wenn du keine Zweifel hättest. Was ich vergessen habe zu erwähnen ist: wenn von einer durchschnittlichen Arbeitszeit die Rede ist, sollte auch erwähnt sein, in welchem Zeitraum dieser Durchschnitt erreicht werden muss.