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Gesamt - und Konzernbertriebsrat

K
Kullerauge
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wissende. Wir sind ein Verbund mit 6 Häusern und dazugehörigen tochtergesellschaften. Die Häuser sind per BR als Gesamtbetriebsrat, mit den entsprechenden Stimmen der Häuser, nun werden die kleinen Häuser stets durch die größeren "platt" gemacht also wehrlos überstimmt. Gibt es eine Möglichkeit eine Stimmengleichheit herzustellen. Dementsprechend setzt sich der konzernbetriebsrat durch die 2 großen Häuser und eine Tochtergsellschaft zusammen, somit sind die kleinen auch hier wieder außen vor. Nun gibt es im KBR neu einen Wirtschaftsausschuss, wo auc die kleinen wieder außen vor sind. Was können wir Zwerge tun. Danke vorab

@ Challenger Z.B. Bei Einstellungen die den Konzern betreffen, bei betriebsvereinbarungen, auch das z. B. Der Wirtschaftsausschuss unter sich tagt , da geht es auch um die kleinen

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Community-Antworten (4)

C
Challenger

27.07.2016 um 22:10 Uhr

Tach auchh Kullerauge, dem Unbefangenen stellt sich die Frage, in was die Zwerge denn platt gemacht werden. Um welche Tatbestände geht es denn ?

P
Pjöööng

27.07.2016 um 23:37 Uhr

Ich habe zwar die Struktur nicht verstanden, aber im GBR und KBR wird immer mit dem Gewicht der vertretenen AN abgestimmt. Wenn die Kleinen also nicht zusammen über 50% der Stimmen verfügen, dann können diese immer überstimmt werden.

Demokratische Gepfogenheiten erfordern eigentlich dass man trotzdem miteinander nach Lösungen sucht.

G
gironimo

28.07.2016 um 09:27 Uhr

Überschätzt nicht die Zuständigkeit des GBR oder KBR. Der GBR kann Euch nicht etwas aufs Auge drücken. Er ist nicht "weisungsbefugt". Und er kann nicht Dinge, die Ihr in Eurem Betrieb selbst regeln könnt, durch seine Regel "Überstülpen".

Und der Wirtschaftsausschuss muss sich auch mit Euch befassen und mit Informationen versorgen.

T
titapropper

28.07.2016 um 11:01 Uhr

@ Kullerauge: bitte Antworten nicht in deine gestellte Frage einfügen, sondern den Button "neue Antwort" nutzen.

Ich denke, Kullerauge meint hier das Abstimmungsprocedere wenn es um eine Beschlußfassung oder eine Wahl in einen Außschuß etc. geht. M.E.n. ist eine Änderung der Stimmengewichtigkeit nach Mitarbeitern je Haus nicht möglich.

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