Erstellt am 27.07.2016 um 20:10 Uhr von Challenger
Tach auchh Kullerauge,
dem Unbefangenen stellt sich die Frage, in was die Zwerge denn platt gemacht werden.
Um welche Tatbestände geht es denn ?
Erstellt am 27.07.2016 um 21:37 Uhr von Pjöööng
Ich habe zwar die Struktur nicht verstanden, aber im GBR und KBR wird immer mit dem Gewicht der vertretenen AN abgestimmt. Wenn die Kleinen also nicht zusammen über 50% der Stimmen verfügen, dann können diese immer überstimmt werden.
Demokratische Gepfogenheiten erfordern eigentlich dass man trotzdem miteinander nach Lösungen sucht.
Erstellt am 28.07.2016 um 07:27 Uhr von gironimo
Überschätzt nicht die Zuständigkeit des GBR oder KBR. Der GBR kann Euch nicht etwas aufs Auge drücken. Er ist nicht "weisungsbefugt". Und er kann nicht Dinge, die Ihr in Eurem Betrieb selbst regeln könnt, durch seine Regel "Überstülpen".
Und der Wirtschaftsausschuss muss sich auch mit Euch befassen und mit Informationen versorgen.
Erstellt am 28.07.2016 um 09:01 Uhr von titapropper
@ Kullerauge: bitte Antworten nicht in deine gestellte Frage einfügen, sondern den Button "neue Antwort" nutzen.
Ich denke, Kullerauge meint hier das Abstimmungsprocedere wenn es um eine Beschlußfassung oder eine Wahl in einen Außschuß etc. geht. M.E.n. ist eine Änderung der Stimmengewichtigkeit nach Mitarbeitern je Haus nicht möglich.