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Wahl der SBV

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Basti21
Feb 2023 bearbeitet

Tagchen,

ich arbeite für einen relativ frisch gegründeten Standort im Kundenservice eines Spielzeugherstellers, befinde mich im Wahlvorstand und bin mit der Wahl des ersten BRs betraut. Ich selbst kandidiere ebenfalls. Laut Personalabteilung haben wir zur Zeit eine Person mit Behindertenstatus im Standort von ca 150 Mitarbeitern. Nun zu meinem konkreten Anliegen: Da die SBV erst ab 5 Mitarbeiter:innen gewählt werden kann und der Behindertenstatus nicht meldepflichtig gegenüber dem Arbeitgeber ist, überlege ich, ob und wie ich diese Daten also Wahlvorstand / Betriebsrat selbstständig (ggf. auch anonym) erheben kann / darf um festzustellen, ob wir Anspruch auf die SBV haben.

Frage 1: Ist das möglich / erlaubt? Frage 2: Wird die Wahl der SBV von von einem eigenen Wahlvorstand organisiert oder kann dies vom BR iniziert werden?

Ich bin dankbar für Antworten und Anregungen jeglicher Natur :-)

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Community-Antworten (3)

K
Kehler

21.02.2023 um 12:43 Uhr

  1. Die Mitarbeiter sollten sich schon als Schwerbehindert melden, ansonsten entgehen ihnen gewisse Vorteile (mehr Urlaub, besonderer Kündigungsschutz usw.) und der AG muss auch noch bezahlen wenn er die Quote nicht erreicht. Also haben beide Parteien etwas davon.
  2. Die Personalabteilung sollte es dir mitteilen können wieviel Behinderte oder gleichgetstellte im Betrieb sind. Die SBV kann ja auch nur für die gemeldeten Sb und Gg da sein. Ausserdem ist die Anzahl der SBVs auch von der Anzahl SB und Gg abhängig.
  3. Wie bei allen Wahlen, BR, SBV, JAV, kann der BR das inizieren und ein Wahlvorstand ist immer anzustreben.
R
rtjum

21.02.2023 um 14:01 Uhr

wählt erstmal den BR. Wenn der dann im Amt ist kann dieser auf einer Betriebsversammlung Werbung für das Melden des GdB machen. Ob dann mehr als 5 zusammenkommen wer weiß, aber ihr habt ja sicherlich einen Gesamtbetriebsrat und hoffentlich auch eine Gesamt-SBV, diese GBV wäre dann für euren Standort mit zuständig.

L
LuckyMe

21.02.2023 um 15:09 Uhr

Würd rtjum absolut zustimmen. Wählt erst den BR, dieser kann dann erstens die Werbetrommel rühren und hat zweitens die Möglichkeit den Wahlvorstand einzusetzen der dann alle erforderlichen Daten seitens der Personalabteilung anfordern kann.

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