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Machtspielchen des stellv. Vorsitzenden

A
Antragsteller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hab schon wieder ein Problem und weiß nicht mehr weiter. Ich bin Ersatzmitglied, der stellvertretende Vorsitzende ist schon lange im BR und hält dort auch die Zügel in der Hand, leider nicht immer ganz wahrheitsgemäß und zudem hat er ein persönliches Problem mit mir, das Problem mit den Einladungen hab ich ja schon mal geschrieben. Ständig erzählt er Märchen um Beschlüsse zu manipulieren, z.B. „ Der Antrag ist komplett gegen die BV, da steht das und das drin.“ der BR stimmt dagegen, in der nächsten Sitzung beweise ich das Gegenteil, bitte um erneute Abstimmung und siehe da alle sind dafür. An allen Anträgen ( über freiwillige Zusatzschichten, kleiner Bereich in der Firma )die ich über den Personalchef gestellt hab gab es etwas auszusetzen. Der Hammer der letzten Sitzung, ich würde den Betriebsfrieden stören! Vorrausgegangen war eine E-Mail von meinem Chef (das ich meinen Chef während des Urlaubs vertreten soll) die ich zur Info an den BR weitergeleitet hab. Ich war bereits zu einem vier Augen Gespräch beim BRV, er sagt nur das würde alles nicht stimmen und das wäre so nicht. Andere BR-Mitglieder können das aber bestätigen. Was kann ich machen?

991010

Community-Antworten (10)

C
celestro

25.07.2016 um 18:09 Uhr

Was erwartest Du jetzt hier für eine Antwort ? Im Zusammenhang mit der Ladung haben wir Dir die "wenigen" Möglichkeiten aufgezeigt. Egal was jetzt noch dazu kommt, es wird nicht "mehr".

Ich bin allerdings etwas irritiert ... der Beschluss wird manipuliert, und bei erneuter Abstimmung sind ALLE dafür ? Also auch der S-BRV ?

Die einzige Möglichkeit wäre noch, wenn demnächst ein Kommentar a la "ist komplett gegen die BV, da steht dies und das drin" einfach mal ein: "laßt uns mal kurz einen Blick in die BV werfen" einwerfen. Finde es schon ziemlich traurig, wie wenig Wissen über den Inhalt der BVen vorhanden ist, wenn sowas erst in der nächsten Sitzung geklärt werden kann.

P.S. Und wofür genau leitest Du eine E-Mail Deines Chefs an den BR weiter ?

N
niemand

26.07.2016 um 13:16 Uhr

Nun ja das find ich schon in Ordnung, daß dem BR mitgeteilt wird wer den Arbeitgeber vertritt.

Wenn nun "Antragsteller" aber die Funktion des AG übernimmt verliert er doch damit seine Mangatsfähigkeit. Somit ist doch sein Problem im Betriebsrat erledigt.

A
Antragsteller

26.07.2016 um 14:21 Uhr

Hallo celestro,

wie schon geschrieben bin ich nur ersatzmitglied, bei der erneuten abstimmung war der S-BRV nicht anwesend. Mit den BV's kenn ich mich nicht aus und von den anderen hat es auch keiner angezweifelt. Und genau das ist mein Problem, was der S-BRV sagt stimmt und wird nicht angezweifelt, da ich aber schon mehrfach das gegenteil bewiesen hab laufen hier vermutlich soche geschichten. Die Mail meines Chefs hab ich auf anraten eines BR-Mitglieds weitergeleiten um unnötigen streß zu vermeiden, ging wohl in die Hose. @Niemand: Mein Chef ist auch nur ein Leitender Angestellter ( Produktionsleiter ) ich übernehme nicht die Aufgaben des AG, solche sachen geb ich weiter an seinen Chef.

C
celestro

26.07.2016 um 15:46 Uhr

Wieviele "Unzufriedene" mit dem S-BRV gibt es denn ? Wie gesagt, sollte man das Thema dann mal auf die nächste Sitzung packen und ausdiskutieren.

N
niemand

26.07.2016 um 16:08 Uhr

Genau dein Chef ist leitender Angestellter. Du übernimmst diese Aufgaben und bist in dieser Zeit auch leitender Angestellter.

§ 5 Arbeitnehmer (1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.

Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.

§ 24 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch

  1. Verlust der Wählbarkeit,

Deshalb sollte man als Betriebsrat keine leitende Tätigkeit ( auch nicht auf Zeit) übernehmen, da hierdurch die wählbarkeit verloren geht und die Mitgliedschaft im BR erlöscht.

M
Moreno

26.07.2016 um 16:19 Uhr

@Niemand kannst Du Deine Ausführungen hier durch irgend ein Gerichtsurteil nachweisen????

In meinen Augen ein ganz schöner Stuss den Du hier verbreitest!!!!!!!!!!!!

C
celestro

26.07.2016 um 16:20 Uhr

Da gebe ich moreno recht:

http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/1a-arbeitsrecht/leitender-angestellter.html

nur weil hier jemand einen leitenden Angestellten vertritt, wird die Person dadurch nicht selbst zu einem.

M
Moreno

26.07.2016 um 16:23 Uhr

Hinzu kommt das Merkmal "regelmäßig" im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG. Sie sind nämlich nur dann leitender Angestellter, wenn die zuvor genannten Aufgaben und Befugnisse ihr "täglich Brot" sind, wenn Sie also Ihre Gesamttätigkeit prägen (BAG, Urteil vom 5.03.1974 - 1 ABR 19/73; BAG, Urteil vom 19.11.1974 - 1 ABR 20/73). Dieses Merkmal wird von der Rechtsprechung zum Beispiel in den Fällen verneint, in denen ein Angestellter lediglich gelegentlich Aufgaben eines leitenden Angestellten wahrnimmt oder als Stellvertreter für ihn handelt. Bei einer Befugnisübertragung "auf Probe" ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob es sich nur um eine probeweise Aufgabenübertragung auf einen Angestellten in nicht leitender Position oder die Vereinbarung einer Probezeit des von Anfang an als solcher eingestellten leitenden Angestellten handelt. Noch dazu ;-) Quelle RA Zehnle

P
Pjöööng

26.07.2016 um 16:27 Uhr

In der Regel bezieht sich die "Vertretung" ja auf Entgegennahme von Post, Klärung von Terminen und vielleicht noch Teilnahme an Besprechungen. Dass ein Nichtleiter einen Leitenden in den typischen Arbeitgebertätigkeiten vertritt ist eher ungewöhnlich. "Antragsteller" hatte wohl kaum die Befugnis, in dieser Zeit selbständig einzustellen und zu entlassen, ebensowenig wird man ihm für diese Zeit Prokura zugebilligt haben.

Die Chefsekretärin "vertritt" auch ihren Chef wenn dieser nicht da ist, dadurch wird sie noch lange nicht zur Leitenden.

Es muss einfach mal gesagt werden: Niemand schreibt Blödsinn!

C
celestro

26.07.2016 um 16:52 Uhr

"Niemand schreibt Blödsinn!"

das wäre schön ... ;-)DDD

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