W.A.F. LogoSeminare

Teilbetriebsversammlung mit allen Betriebsräten?

F
FragestellerQ
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein recht kleiner Betrieb mit zwei Standorten. Von den nicht mal 30 Angestellten sind 3 Personen auch Betriebsräte. Bei einer Teilbetriebsversammlung wollen alle Betriebsräte nun an den Ort reisen, an dem die Teilbetriebsversammlung stattfindet. Für den Betrieb an Standort A (da findet NICHT die Teilbetriebsversammlung statt), wollen alle 3 Betriebsräte an den Standort B fahren, wobei es dabei für den Tagesablauf (Schichtbetrieb) am Standort A knapp wird. Es sind ja auch gleichzeitig noch Urlaubszeiten. Ist wirklich das gesamte BR Gremium bei einer Teilbetriebsversammlung notwendig? Verständnis habe ich ja für Betriebsversammlungen, welche nicht nur einen Teil betreffen. Es ist mir übrigens nicht bekannt, dass dieselbe Veranstaltung auch für Betrieb A geplant ist. (eventuell ist es dann gar keine Teilbetriebsversammlung??)

1.473010

Community-Antworten (10)

I
Irminsul

19.07.2016 um 13:20 Uhr

Es ist eine Veranstaltung des Betriebsrats also entscheidet dieser auch wer notwendig ist und wer nicht.

G
gironimo

19.07.2016 um 13:31 Uhr

Die Teilnahme an Betriebs- und Teilversammlungen gehört meiner Meinung nach zu den Amtspflichten. Aus meiner Sicht kann nur das BR-Mitglied selbst nach pflichtgemäßen Ermessen darüber befinden, ob es teilnimmt.

Ich würde es aus meiner Sicht absolut befürworten.

C
celestro

19.07.2016 um 13:54 Uhr

also wenn das wirklich Störungen bei A mit sich bringt, wäre das wohl eher "zuviel des Guten" ... die Prüfung der Notwendigkeit wird eher selten pro "ALLE" ausfallen. Aber ob man als AG da einen Rechtsstreit deswegen anfängt ?

P.S. wobei Sätze wie "es wird knapp" eher dafür sprechen, das es funktionieren würde ...

P
Pjöööng

19.07.2016 um 15:38 Uhr

Mir erschließt sich der Sinn einer Teilbetriebsversammlung bei einem Betrieb dieser Größe nicht. Auch der Gesetzgeber betrachtet Teilbetriebsversammlungen als Ausnahme.

Ob Teilversammlungen stattzufinden haben wird der BR meines Erachtens auch mit dem Arbeitgeber zu erörtern haben und dann sollte man auch gleich diese Abhängigkeiten in die Waagschale werfen.

Oder handelt es sich hier vielleicht um eine Abteilungsversammlung?

F
FragestellerQ

19.07.2016 um 16:26 Uhr

Ich kenne den Begriff der Abteilungsversammlung nicht, es sind zwei Betriebe an zwei Standorten, die im grossen und ganzen das gleiche tun. Im Betrieb A ist jedoch noch die Administration angegliedert. So gesehen spricht man bei uns nicht von Abteilungen. Würde die Bezeichnung daran etwas ändern?

A
AlterMann

19.07.2016 um 16:45 Uhr

Eine Abteilungsversammlung ist eine Mitarbeiterversammlung auf Abteilungsebene. Die wird vom Chef geleitet und nicht vom BR und ist hier wohl nicht gemeint.

Ob es sinnvoll ist, mit 3 BRM zu einer Teilbetriebsversammlung zu fahren? Das muss der BR entscheiden. Wenn der BR sich in der täglchen Arbeit die Sachthemen untereinander aufteilt, dann ist es auch sinnvoll, dass die einzelnen BRM ihre Themen auf der Versammlung kompetent darstellen und Fragen beantworten können. Als Arbeitnehmer hätte ich übrigens gerne gewusst, wer mich da vertritt. Auch das spricht für eine Veranstaltung mit dem ganzen BR.

P
Pjöööng

19.07.2016 um 17:45 Uhr

Zitat (alterMann): "Eine Abteilungsversammlung ist eine Mitarbeiterversammlung auf Abteilungsebene. Die wird vom Chef geleitet und nicht vom BR und ist hier wohl nicht gemeint."

Da irrt der alteMann!

Siehe § 42(2) BetrVG! Und da steht auch, was die "Bezeichnung" ändern würde.

Aber auch die Abteilungsversammlung ist die Ausnahme. Zuerst wäre zu prüfen, warum keine ganz normale Betriebsversammlung gemacht werden kann.

G
gironimo

19.07.2016 um 19:27 Uhr

So sehr "Ausnahme" würde ich nicht sagen. Es kommt eben auf den Betrieb und seine Struktur an.

Aber ein Unterschied zwischen Abteilungsversammlung und Teilversammlung besteht in der Tat, wie man aus den §§ 42 und 43 BetrVG ablesen kann.

Jeder BR sollte sich mit den Begrifflichkeiten auseinander setzen.

A
AlterMann

19.07.2016 um 19:42 Uhr

pjööng und gironimo:

Ups. Ihr habt natürlich Recht.

B
BloodyBeginner

19.07.2016 um 21:05 Uhr

@alter Mann: eine Abteilungsversammlung sieht das BetrVG vor, das sie die s.g. Teilversammunglungen. Bei uns sind Abteilungsversammlung, zu der der BR einlädt, aber auch der Abteilungsleiter berichtet, üblich. Wir machen pro Jahr zwei Betriebs- und zwei Abteilungsversammlungen

Ihre Antwort