Regelmäßige BR-Versammlungen - Zählt eine Teilbetriebsversammlung auch oder muss eine BR-Versammlung mit dem gesamten Betrieb gemacht werden?
Hallo, lt. BetrVG §43 Absatz (1) hat der BR regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen einzuberufen. Zählt eine Teilbetriebsversammlung auch oder muss eine BR-Versammlung mit dem gesamten Betrieb gemacht werden?
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
19.02.2007 um 11:49 Uhr
HAllo Blondie, 2 der 4 Versammlungen können als Abteilungsversammlungen laufen. Die anderen 2 müßen Betriebsversammlungen sein.
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