Erstellt am 09.06.2020 um 12:13 Uhr von wdliss
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/betriebsratswahl/basiswissen/wer-darf-waehlen#
Entsprechend haben studentische Hilfskraft ein aktives Wahlrecht und - sofern sie schon länger als 6 Monate im Betrieb sind - auch ein passives.
Erstellt am 09.06.2020 um 13:09 Uhr von Kratzbürste
Studentische Hilfskraft ist nur ein anderes Wort für unterbezahlte Aushilfe. Es handelt sich um ganz normale Arbeitnehmer.