Erstellt am 15.07.2016 um 13:38 Uhr von Pjöööng
Eine Stelle ausschreiben die nicht besetzt werden soll? Erscheint mir wenig sinnvoll.
Als Betriebsrat würde ich hier prüfen, inwieweit die zeitweilige Übertragung von Fahraufgaben eine Verstezung bedeutet.
Erstellt am 15.07.2016 um 13:44 Uhr von ganther
"Als Betriebsrat würde ich hier prüfen, inwieweit die zeitweilige Übertragung von Fahraufgaben eine Verstezung bedeutet."
... und die MA sollten prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag das hergibt
Erstellt am 15.07.2016 um 13:48 Uhr von BRoman
Das heißt also, wir können nicht verhindern, dass die bisherige "Stelle" vernichtet und die Arbeit auf mehrere Kollegen verteilt wird, außer über die Weigerung jedes Einzelnen. Schade eigentlich😏
Erstellt am 15.07.2016 um 13:57 Uhr von Pjöööng
BRoman,
diese Erkenntnis sollte eigentlich zum Inhalt von Grundlagenschulungen gehören.
Erstellt am 15.07.2016 um 15:20 Uhr von gironimo
Bei AN, die bisher im Innendienst tätig waren und zukünftig auch Fahrtätigkeiten ausüben sollen, kann man wohl (wenn es nicht nur ganz selten vorkommt) davon ausgehen, dass sich die Umständen wesendlich ändern (§ 95 Abs. 3 BetrVG); also Versetzung und Anhörung nach § 99 BetrVG. Hier kann der BR ja dann auf Nachteile der betroffenen Erkennen.
Zu prüfen wäre, ob die in den Arbeitsverträgen genannten Tätigkeiten es überhaupt zulassen, dass die Kollegen auch noch Fahrdienst machen. Das müsst Ihr prüfen (lassen).
Erstellt am 15.07.2016 um 16:39 Uhr von celestro
@ gironimo
Punkt 2 kommt hier definitiv als Erstes. Also ob die AV das überhaupt zulassen.
Deinen anderen Ausführungen kann ich aber so einfach nicht zustimmen. Denn sofern Du auf § 99 und Nachteile abzielst, würde das ja auf eine Ablehnung der Versetzung hinaus laufen:
"4. der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist"
Ich kann aber auf den ersten Blick keinerlei Nachteile erkennen, selbst wenn bisher im Innendienst arbeitende Personen jetzt "abwechselnd fahren sollen". Wüßte man nähere Hintergründe, könnten sich vielleicht sogar Nachteile zeigen. Aber nachdem, was hier bislang im Topic steht, wären Nachteile wohl eher konstruiert als real.
Erstellt am 15.07.2016 um 21:21 Uhr von alterMann
Wenn Ihr die AV geprüft und nichts gefunden habt, lässt sich da auf dem rechtlichen Weg wohl nix machen. Trotzdem kann man natürlich argumentieren: Arbeitsverdichtung, erhöhte Unfallgefahr bei ungeübten und nicht an das Auto gewöhnte Fahrer, ständige Unruhe bei der Erledigung der Kernaufgaben usw.