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Erzwingbarkeit einer Stellenbesetzung

B
BRoman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Unternehmen (ohne TV) gibt/gab es eine Stelle als Fahrer. Bisher war diese durch einen einzigen Kollegen besetzt, der aber jetzt gekündigt hat. Der AG beabsichtigt diese Stelle nicht neu in Vollzeit zu besetzen sondern die Kollegen aus anderen Bereichen sollen abwechselnd fahren. Wir haben dem AG bereits aufgegeben, Stellen immer auch intern auszuschreiben. Hier soll jetzt aber gar nicht ausgeschrieben werden, sondern die Arbeit den anderen Kollegen aufgebrummt werden. Sicherlich könnten die einzelnen Kollegen mit unserer Hilfe der Übertragung dieser vertragsfremden Tätigkeit widersprechen, aber unser Ziel ist die ordentliche Ausschreibung der Stelle. Gibt es für uns als BR die Möglichkeit, die ordentliche Neubesetzung der Stelle zu erzwingen? Ich konnte bisher nichts dazu finden.

99807

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

15.07.2016 um 15:38 Uhr

Eine Stelle ausschreiben die nicht besetzt werden soll? Erscheint mir wenig sinnvoll.

Als Betriebsrat würde ich hier prüfen, inwieweit die zeitweilige Übertragung von Fahraufgaben eine Verstezung bedeutet.

G
ganther

15.07.2016 um 15:44 Uhr

"Als Betriebsrat würde ich hier prüfen, inwieweit die zeitweilige Übertragung von Fahraufgaben eine Verstezung bedeutet."

... und die MA sollten prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag das hergibt

B
BRoman

15.07.2016 um 15:48 Uhr

Das heißt also, wir können nicht verhindern, dass die bisherige "Stelle" vernichtet und die Arbeit auf mehrere Kollegen verteilt wird, außer über die Weigerung jedes Einzelnen. Schade eigentlich😏

P
Pjöööng

15.07.2016 um 15:57 Uhr

BRoman,

diese Erkenntnis sollte eigentlich zum Inhalt von Grundlagenschulungen gehören.

G
gironimo

15.07.2016 um 17:20 Uhr

Bei AN, die bisher im Innendienst tätig waren und zukünftig auch Fahrtätigkeiten ausüben sollen, kann man wohl (wenn es nicht nur ganz selten vorkommt) davon ausgehen, dass sich die Umständen wesendlich ändern (§ 95 Abs. 3 BetrVG); also Versetzung und Anhörung nach § 99 BetrVG. Hier kann der BR ja dann auf Nachteile der betroffenen Erkennen.

Zu prüfen wäre, ob die in den Arbeitsverträgen genannten Tätigkeiten es überhaupt zulassen, dass die Kollegen auch noch Fahrdienst machen. Das müsst Ihr prüfen (lassen).

C
celestro

15.07.2016 um 18:39 Uhr

@ gironimo

Punkt 2 kommt hier definitiv als Erstes. Also ob die AV das überhaupt zulassen.

Deinen anderen Ausführungen kann ich aber so einfach nicht zustimmen. Denn sofern Du auf § 99 und Nachteile abzielst, würde das ja auf eine Ablehnung der Versetzung hinaus laufen:

"4. der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist"

Ich kann aber auf den ersten Blick keinerlei Nachteile erkennen, selbst wenn bisher im Innendienst arbeitende Personen jetzt "abwechselnd fahren sollen". Wüßte man nähere Hintergründe, könnten sich vielleicht sogar Nachteile zeigen. Aber nachdem, was hier bislang im Topic steht, wären Nachteile wohl eher konstruiert als real.

A
AlterMann

15.07.2016 um 23:21 Uhr

Wenn Ihr die AV geprüft und nichts gefunden habt, lässt sich da auf dem rechtlichen Weg wohl nix machen. Trotzdem kann man natürlich argumentieren: Arbeitsverdichtung, erhöhte Unfallgefahr bei ungeübten und nicht an das Auto gewöhnte Fahrer, ständige Unruhe bei der Erledigung der Kernaufgaben usw.

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