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Benachteiligung als ordentliches Betriebsratsmitglied

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Franko77
Feb 2023 bearbeitet

Hallo an alle, ich arbeite jetzt seit über 2,5J. in der Disposition, bin über 15 Jahren im Betrieb. Ich bin im März 2022 ins BR gewählt worden, war davor oft in BR Sitzungen als Ersatzmitglied.

Da ich jetzt öfters BR Tätigkeiten mache, in Ausschüssen und Sitzungen teilnehme, haben wir einen neuen Kollegen hinzubekommen da auch unsere Arbeit mehr geworden ist.

Jetzt wurde dieser Kollege fest eingestellt, doch meine Aufgaben sind dadurch nicht weniger geworden, sondern es sollen noch weitere Projekte auf uns (mich) zukommen.

Ich habe in den 2,5Jahren nie eine Lohnerhöhung (LBU) erhalten, habe aber erfahren das der neu eingestellte Kollege mehr Brutto (Leistungszulage) bekommt als ich.

Im BetrVG §78 (2) steht, BR Mitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeiten als BR nicht benachteiligt werden. Man sollte die Vergleichsgruppe überprüfen lassen.

Ich weiß jetzt nur nicht, wie ich das in die Wege leiten kann? Ich sollte ja eigentlich nicht wissen, was mein Kollege verdient, wie kann ich dann das überprüfen lassen? An wen sollte ich mich wenden?

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Community-Antworten (8)

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Challenger

19.02.2023 um 12:57 Uhr

Zitat : Ich sollte ja eigentlich nicht wissen, was mein Kollege verdient, wie kann ich dann das überprüfen lassen? An wen sollte ich mich wenden?

§ 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen.

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paula

20.02.2023 um 00:06 Uhr

es dürfte sehr sehr schwierig sein aus einer anderen Vergütung eines anderen MA eine Benachteiligung ableiten zu können. Vielleicht hat er besser verhandelt, seine Leistung wird besser als deine beurteilt etc.

Das hat eigentlich auch nichts mit einer VergleichsGRUPPE zu tun

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Kehler

20.02.2023 um 08:55 Uhr

Dann hat der neue Kollege einfach gut verhandelt.

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GabrielBischoff

20.02.2023 um 10:11 Uhr

Das will ich in meinem Leben nicht mehr hören, vor allem nicht von Betriebsräten.

P
paula

20.02.2023 um 11:21 Uhr

warum? Der BR sollte das eher als Chance erkennen, denn evtl kann man für die Kollegen was erreichen

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fantil

20.02.2023 um 12:37 Uhr

@Paula: "Männer können besser verhandeln als Frauen!" Dies wird als Begründung angeführt, warum Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer. Darum kann ich GabrielBischoff durchaus verstehen.

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ganther

20.02.2023 um 14:03 Uhr

daher ja mein Hinweis, dass der BR diesen Ball im Sinne der Belegschaft aufgreifen sollte. Du verhinderst ja nicht, dass einige (egal, ob weiblich, männlich, divers...) für sich als Individuum was rausschlagen. Das kannst Du doof finden und es hinnehmen oder als BR aktiv werden

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rtjum

20.02.2023 um 15:39 Uhr

bei einer '"Leistungszulage" seid ihr als BR doch bei der Verteilung zu beteiligen. Das unterliegt der MB sobald mehrere MA diese bekommen.

Denke mal nicht, dass der neue Kollege der einzige ist oder liege ich da falsch? Also im Gremium thematisieren und aufnehmen.

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