Wann ist ein BR Mitglied ein ordentliches Mitglied?
Hallo,
Wann ist ein Betriebsratsmitglied ein ordentliches Mitglied? Ist auch ein nachrücker in einer BR Sitzung ein ordentliches Mitglied, oder bleibt er einfach nur Ersatzmitglied?
Danke für Antworten
Gruß Kay
Community-Antworten (5)
01.12.2008 um 11:44 Uhr
@Pelikan
Beispiel: Ein 5-er BR. Die 5 MA, die in den BR aufgrund der Stimmenanzahl und der Minderheitensitze in den BR gewählt wurden sind ordentliche BRM. Alle weiteren, die zur Wahl standen und nicht die erforderliche Stimmenanzahl erhalten haben sind in der Reihenfolge der Stimmenanzahl (Minderheit nicht vergessen) Ersatzmitglieder und werden auch nicht durch Teilnahme an einer Sitzung zum ständigen ordentlichen Mitglied. Auch bei Teilnahme an einer Sitzung ist er/sie Ersatzmitglied, aber mit den gleichen Rechten wie ein ordentliches Mitglied.
Gruß
01.12.2008 um 11:56 Uhr
@Pelikan Siehe hierzu §25 BetrVG. Scheidet ein ordentliches Mitglied, aus welchen Gründen auch immer, aus dem BR aus rückt ein Ersatzmidglied für ihn nach und ist ab diesem Zeitpunkt auch ein ordentliches Mitglied. Nimmt das Ersatzmitglied nur vorübergehend an einer oder mehrerer BR Sitzungen teil, weil ein ordentliches Mitglied verhindert ist, ist er auch für diese Zeit als ordentliches Mitglied zu werten. Steht das Mitglied das er vertreten hat aber wieder zur Verfügung rückt das BR Mitglied das die Vertretung übernommen hat in die Position des Ersatzmitgleides zurück.
01.12.2008 um 16:09 Uhr
@Pelikan weißt Du zufällig auch wie das ist wenn ein BR Mitglied in Süddeutschland sitzt Homeoffice und die BR Sitzungen immer in NRW stattfinden. Kann dann ein Ersatzmitglied auf Dauer einspringen? Oder können die beiden ihre Rangfolge tauschen??? Ganz lieben DAnk für eine Antwort
01.12.2008 um 18:55 Uhr
Nee, das geht nicht. Auch mit Homeoffice ist es gewähltes BR Mitglied. Aslo ncihts wie hin zur Sitzung! Leider oder gut so liegt im Auge des Betrachters. Im Übrigen, wann fehlt noch mal ein BRM entschuldigt? Geht es da um Reisezeit, oder Homeoffice? Na, bin mir nicht sicher, habe sowas aber nciht gelesen bis jetzt. Gut man könnte sagen, dass ich dann ncihjt belesen bin, aber nciht mal Urlaub oder Krankheit ist zwingend ein Grund nciht an einer Sitzung teilzunehmen.
Beispiel: Mache ich Urlaub auf balkonien oder Bad Meingarten, muß ich die Einladung und oder die Tops mitgeteilt bekommen. Ist ja auch ligisch, vielleicht interessiert mich das Thema speziell oder wie auch immer und will dabei sein. Wenn mir die Einladung nicht zugeht, dann könnte sogar ein Beschluss rechtsungültig sein. Im übrigen wäöre das ein tolles Ding. Ich will nen Beschluß durchbringen und warte bis der Kollege der das Zünglein an der Waage ist, im Urlaub ist. Klasse Sache. Das Gleiche gilt für folgendes Beispiuel! Wenn du AU( bist, bist du nciht automatisch auch BU (Betriebsratsunfähig - gibt es das Wort überhaupt?) Zumj Beispiel: Du arbeitest als Uhrmacher oder so und dein linker Zeigefinger (du bist Rechtshänder) gebrochen. Das hindert dich an deiner vertraglichen Arbeit, aber nciht daran einer Sitzung beizuwohnen und deine rechte Hand bei Beschlüssen zu heben.
Ich weiß, hier - auch in diesem Forum - gibt es dazu unterschiedlicher Meinung, aber eienr Einladung und / oder TOP´s müssen jedem BRM mitgeteilt werden. Nur das BRM kann sagen ob es teilnehem kann oder auch nicht.
Beim Homeoffice verhält es sich nciht anders - und wenn Monteure im Gremium sind, ist es auch so. Die Anreise zu den Sitzungen ist im übrigen Arbeitszeit - das nur am Rande.
01.12.2008 um 18:56 Uhr
@ all
Mein Statement war nur für Fey gedacht, ansonsten am Thema vorbei (schon klar)
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