Mitarbeitergespräche: Mitbestimmung des BR?
Hallo,
unsere Geschäftsleitung hat uns mitgeteilt, dass sie per "Zielvereinbarung" (Zielerreichung wird nicht mit Geld belohnt) ihren Führungskräften auferlegt hat, mind. 1 x jährlich Mitarbeitergespräche mit den untergebenen MA zu führen. Hierzu haben die Führungskräfte eine kurze Einweisung erhalten und einen "Leitfaden". Aus dem Leitfaden gehen u.a. die Ziele der MA-Gespräche hervor: • Feedback über die Arbeitssituation und die Rahmenbedingungen erhalten • Gegenseitige Erwartungen austauschen • Ergebnisse analysieren und bewerten • Fördermaßnahmen festlegen (=Weiterbildungsbedarf) • Abstimmung individueller Entwicklungsperspektiven • Bewusstwerdung und Artikulation berufsbezogener Ansprüche, • Enttäuschungen, Schwierigkeiten • Erkennung von Konflikten • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen MA und Führungskraft • Steigerung der Motivation und Arbeitszufriedenheit In dem Leitfaden steht nichts darüber, ob oder wie das Gespräch dokumentiert wird.
Bei uns gab es bisher keine regelmäßigen MA-Gespräche, und grundsätzlich befürworten wir sie. Die Geschäftsführung sieht bei der Thematik keine Mitbestimmungsrechte des BR. Wie seht ihr das? Mir macht besonders der Punkt "Ergebnisse analysieren und bewerten" Bauchschmerzen. Welche Ergebnisse sind gemeint? ...
Community-Antworten (2)
14.07.2016 um 11:35 Uhr
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiter-Jahresgesprächen
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung von Mitarbeitergesprächen: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11 Quelle: Hensche
14.07.2016 um 12:47 Uhr
analysieren und bewerten< da drängt sich ja schon der § 94 BetrVG auf. Weiterbildungsbedarf> §§96-98 BetrVG - usw.
Ja - moreno ist recht zu geben. Hier besteht die Mitbestimmung.
Dringende Empfehlung: Holt Euch einen Sachverständigen.
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