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Geplante Versetzungen - Betroffene vorab informieren?

M
Mariam
Jan 2018 bearbeitet

Geplante Versetzungen - Darf bzw. soll der BR die betroffenen Mitarbeiter vorab informieren? Worauf kann man sich rechtlich stützen?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

07.07.2016 um 14:51 Uhr

Ihr habt einen Bogen bekommen, um nach § 99 der Versetzung zuzustimmen und fragt diesbezüglich beim MA nach. Wenn der davon noch nichts wußte, ist das ja nicht Euer Problem.

G
gironimo

07.07.2016 um 17:24 Uhr

Selbstverständlich sprecht Ihr mit dem Kollegen. Kann doch sein, dass der Nachteile geltend machen kann, die Euch unbekannt sind. Und ihr sollt doch die Interessen der AN vertreten.

Die Frage wäre also eher - welche Rechtsgrundlage gäbe es, dass man nicht reden darf. Stellt Euch mal einen Rechtsanwalt vor, der nicht mit seinem Mandanten reden dürfte .....

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