Erstellt am 07.07.2016 um 12:51 Uhr von celestro
Ihr habt einen Bogen bekommen, um nach § 99 der Versetzung zuzustimmen und fragt diesbezüglich beim MA nach. Wenn der davon noch nichts wußte, ist das ja nicht Euer Problem.
Erstellt am 07.07.2016 um 15:24 Uhr von gironimo
Selbstverständlich sprecht Ihr mit dem Kollegen. Kann doch sein, dass der Nachteile geltend machen kann, die Euch unbekannt sind. Und ihr sollt doch die Interessen der AN vertreten.
Die Frage wäre also eher - welche Rechtsgrundlage gäbe es, dass man nicht reden darf. Stellt Euch mal einen Rechtsanwalt vor, der nicht mit seinem Mandanten reden dürfte .....