Ein Kollege ist zum 31.12.2015 wg. eigner Kündigung ausgeschieden.
Zum 01.07.2016 fängt er wieder bei uns an. In einer anderen Position.
Zwischenzeitlich war er bei einer anderen Firma beschäftigt.
Das ist doch keine Wiedereinstellung, oder ???
Es geht in dem Fall um die Betriebszugehörigkeit und weil die Anhörung an den Betriebsrat fehlt.