Erstellt am 05.07.2016 um 11:34 Uhr von celestro
1.) Wie willst Du es sonst nennen ?
2.) Ob es nun jemand Wiedereinstellung nennt, oder anders ... was macht es für einen Unterschied ?
P.S. Was man "normalerweise" unter Wiedereinstellung versteht:
http://www.hensche.de/Wiedereinstellung_Wiedereinstellung_Kuendigung_Wiedereinstellung.html#tocitem1
Erstellt am 05.07.2016 um 11:48 Uhr von moreno
Egal wie es der AG nennt der Betriebsrat ist auf jeden Fall zu beteiligen.
Das die Betriebszugehörig erhalten bleibt müsste der Kollege meiner Ansicht nach mit dem AG vereinbaren sonst ist diese wohl weg nach 7 Monaten Unterbrechung.
Erstellt am 05.07.2016 um 13:10 Uhr von celestro
das mit der fehlenden Anhörung stand da zunächst nicht. Aber gut, so kann man Moreno nur zustimmen, der BR hat beteiligt zu werden, was man bei einer "echten" Wiedereinstellung nicht hätte tun müssen.
Erstellt am 05.07.2016 um 17:44 Uhr von BrauseBär
"was man bei einer "echten" Wiedereinstellung nicht hätte tun müssen."
Da würde ich jetzt aber doch noch einmal drüber Nachdenken!
Erstellt am 05.07.2016 um 19:29 Uhr von gironimo
Also es ist auf jeden Fall eine Einstellung, zu der der BR gehört werden muss. Was früher war, spielt keine Rolle.
Erstellt am 05.07.2016 um 20:07 Uhr von celestro
"Da würde ich jetzt aber doch noch einmal drüber Nachdenken!"
Und warum Pjöööng 2 ?