Im Rahmen einer BV Allgem. Urlaubsgrundsätze kann doch auch eine Vertretungsregelung festgelegt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es bzw. wie könnte so eine Vertretungsregelung aussehen?

Wo sind deren Grenzen?

Bislang ist vom AN in dessen Urlaubsantrag eine Vertretung anzugeben aber sehr oft ist es nur ein Name auf dem Papier und der AN sieht sich nach seinem Urlaub vor einem Berg unerledigter Aufgaben = Mehrarbeit direkt nach dem Urlaub. Einige wenige MA können zu bestimmten Zeiten nicht in den Urlaub weil Termine einzuhalten sind und mangels Vertretung diese Termine nicht gehalten werden könnten.

Könnte man diese Probleme durch eine entsprechende Vertretungsregelung beseitigen?