Erstellt am 01.07.2016 um 23:25 Uhr von gironimo
Unabhängig von der Urlaubs-BV solltet ihr den AG auffordern, für angemessene Vertretung zu sorgen. Das ist jedenfalls nicht Aufgabe des AN.
Erstellt am 02.07.2016 um 10:05 Uhr von Hoppel
@ wieso
Einem BR sollte nicht ernsthaft daran gelegen sein, dass eine Vertretungsregelung in einer BV "Urlaubsgrundsätze" implementiert wird.
Egal wie eine solche Regelung aussehen würde, hätten die KollegInnen die A*schkarte gezogen.
Einzig allein der AG ist in der Pflicht, seinen Betrieb so zu organisieren, dass Urlaubsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden können.
"Einige wenige MA können zu bestimmten Zeiten nicht in den Urlaub weil Termine einzuhalten sind und mangels Vertretung diese Termine nicht gehalten werden könnten. "
Während dieser Zeit gilt also für diese KollegInnen eine Urlaubssperre!? Hier ist der BR mit im Boot!
Ob diese "Urlaubssperre" begründet ist oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden.
So wird man z.B. dem einzigen Finanzbuchhalter den Urlaub während des Jahresabschlusses aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern können.
"der AN sieht sich nach seinem Urlaub vor einem Berg unerledigter Aufgaben = Mehrarbeit direkt nach dem Urlaub."
Überstunden/Mehrarbeit sind mitbestimmungspflichtig; dann werden diese Stunden halt nicht genehmigt!