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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertretungsregelung für einen Mitarbeiter - muss Betriebsrat über so etwas informiert werden?

W
Wotan
Jan 2018 bearbeitet

Arbeitgeber hat eine Vertretungsregelung für einen Mitarbeiter, ohne Beratung oder Mitteilung an den Betriebsrat, angeodnet. BR wurde nur im Vorfeld über eventuelle Regelung informiert, nicht aber über die entgültige Regelung . Die Regelung sieht nun vor dass jeder Angestellte im Rotationsprinzip den einen Mitarbeiter ( Telefonzentrale ) bei Krankheit oder Urlaub zu vertreten hat.

Frage : Muss Betriebsrat über so etwas informiert werden, und wenn ja in welcher Form. Darf der Arbeitgeber Kollegen fachfremd als Vertretung einsetzen. Nahezu alle Arbeitnehmer sind damit nicht einverstanden!

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Community-Antworten (2)

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harald

19.11.2006 um 19:49 Uhr

§ 87 BetrVG

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Wotan

19.11.2006 um 20:22 Uhr

Erst man danke für die Antwort

Wenn ich da richtig gelesen habe, dann müsste punkt 13 des § 87 BetrVG zutreffen.

  1. Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit; Gruppenarbeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.

Also müsste der Betriebsrat einer Vertreterregelung zustimmen.

Oder?

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