Vertretungsregelung
Hallo zusammen, wir haben in unserer neuen Gleitzeitordnung einen § enthalten der folgendes beeinhaltet: "......Derartige Änderungen sind mit dem Vorsitzenden des Betriebsrates abzustimmen." Hierbei gehts um Einschränkungen der Gleitzeit aus betrieblichen Gründen.
Die Frage: kann es sein das wirklich nur der BR-Vorsitzende entscheiden kann? Bei uns ist es derzeit so, dass der Vorsitzende erkrankt ist und nach Ansicht eines Abteilungsleiters die Stellvertreterin hier nicht zum Zuge kommt. In einem vorigen Entwurf stand dort noch "Betriebsrat", in der letzten Fassung haben wir alle diese Änderung überlesen.
Leider muss ich anfügen das wir KEINE Vertretungsregelung haben. Für eine begründete Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
Community-Antworten (10)
04.12.2007 um 17:10 Uhr
Mit der fehlenden "Vertretung" des BRV, und dessen zugestandener Kompetenz kommt wieder die Regelungskompetenz des gesamten Gremiums zum Tragen. Damit muss der BR über Ausnahmen befinden. Es ist niemals so, dass Mitbestimmung mangels definiertem Ansprechpartner "hinten runter fällt", außer es gibt keinen BR.
04.12.2007 um 17:12 Uhr
Hallo.
Nein, das geht so nicht. Der BRV ist lediglich das "Sprachrohr" des Gremiums. Alleine entscheiden darf er rein rechtlich nichts. Des weiteren habt ihr doch eine Vertretung des BRV. Lt BetrVG wird der BRV und sein Stellvertreter gewählt. Eine weitere Vertretungsreglung sollte in der Geschäftsordnung (die man einfach haben sollte) geregelt sein.
04.12.2007 um 17:36 Uhr
Das siehst Du falsch Don Johnson. Ich kann in einer BV sehr wohl festlegen, dass einzelne Personen oder Ausschüsse alleinige, aber eingeschränkte Entscheidungskompetenzen im Rahmen von Regelungen der BV bekommen (und genau darum ging es hier).
Wenn aber diese "Kompetenzträger" nicht ansprechbar sind, dann fällt die Kompetenz wieder aufs gesamte Gremium zurück.
04.12.2007 um 17:57 Uhr
@Robin H Ist halt mal wieder eine typische "Don Johnson-Aussage"...
04.12.2007 um 18:46 Uhr
HenryH, ich kenne ja den Text eurer Vereinbarung nicht, aber bei nochmaligem Lesen und darüber Nachdenken stellt sich mir die Frage, ob der BR hier nicht unzuässigerweise sein Mitbestimmungsrecht kollektiv wirksam aufgegeben hat.
Wenn es sich bei diesen Einschränkungen um Individualfälle für einzelne AN oder kleine Gruppen handelt, dann könnte das so regelbar sein. Wenn aber die " ... Einschränkung der Gleitzeit ... " den gesamten Betrieb umfaßt, dann könnte das eine unzulässige Einschränkung der MBR des BR sein.
05.12.2007 um 09:37 Uhr
Ihr habt ein Ermächtigungsgesetz gemacht, und wohin das führt könnt Ihr nachlesen. Ich als BR würd mir sowas NIE nehmen lassen.
05.12.2007 um 10:01 Uhr
@betriebsratten "Ich als BR würd mir sowas NIE nehmen lassen." Demnach bist Du ein einköpfiger BR, nicht wahr?
06.12.2007 um 08:54 Uhr
@Kölner
Nein....aber ein ganz normales BR Mitglied das nicht zum...tschuldigung....Abnicker oder noch weniger verkommen will.
06.12.2007 um 11:17 Uhr
@betriebsratten Das ist schon recht. Aber im Zweifel könnte Dir auch Dein Gremium ein solches "Schnippchen" schlagen! Da kannst Du Dich dann fühlen wie ein "Abnicker oder noch weniger".
Wichtiger erscheint mir, dass ein BR sich stets als GREMIUM verstehen sollte.
11.12.2007 um 10:17 Uhr
@kölner
Habe nur einen Kopf, bin aber kein einköpfiger :-)) Über diese Formulierung mussten schon viele KollegInnen lachen.
Das mit dem als GREMIUM verstehen gebe ich Dir vollinhaltlich recht.
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