Erstellt am 01.07.2016 um 07:30 Uhr von gironimo
Das kann durchaus sein. Ich würde mich mal mit einem Fachanwalt oder der örtlichen Gewerkschaft beraten.
Erstellt am 01.07.2016 um 08:58 Uhr von Hoppel
@ nkramlinger
Es spricht einiges dafür, dass es sich um einen Tendenzbetrieb handelt. Aber wirklich beurteilen kann das hier überhaupt niemand!
Warum stellst Du die Frage und in welcher Eigenschaft?
Selbst wenn es sich um einen Tendenzbetrieb handeln würde, MUSS man sich als BR speziell im Bereich personeller Einzelmaßnahmen zwingend damit auseinander setzen, ob eine beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme einen TENDENZTRÄGER betrifft oder nicht; das aber nur als ergänzender Hinweis!
Mehr dazu hier: http://www.zstv.nomos.de/fileadmin/zstv/doc/Aufsatz_ZStV_13_05.pdf
Erstellt am 01.07.2016 um 13:43 Uhr von Pappnase
Wir sind auch ein Tendenzbetrieb (Kindertagesstätte) - das ist unbestritten.
Unser AG hat uns Info s immer gerne vorenthalten mit der Begründung, wir seien ja ein Tendenzbetrieb.
Informationen die vom AG an den BR fließen müssen haben mit der Tendenz eines Betriebes nichts zu tun! Nur die MBR sind teilweise bei Tendenzbetrieben (und hier auch nur bei Tendenzträgern - nicht bei z.B. der Putzfrau!) eingeschränkt.