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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristverlängerung

SB
Seramis BR
Jul 2020 bearbeitet

Der 3 er BR bekam eine anhörung zur Einstellung. Gleichzeitig bekommt er die Bewerbungsunterlagen aller etwa 120 Bewerber. Je Bewerber ca 3 Dateien in der Dropbox also ca 360 Dateien mit Lebenslauf, Bewerbung, Anschreiben, Beurteilungen ehemaliger AG etc.. AG lehnt Fristverlängerung ab. Was können wir tun?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

20.07.2020 um 01:21 Uhr

Den AG fragen, welche der Bewerber in der näheren Auswahl waren (z.B. zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Mit Sicherheit nicht die ganzen 120 Personen.

E
enigmathika

20.07.2020 um 12:08 Uhr

Hallo Seramis,

Um Eure Rechte und Pflichten diesbezüglich wahrzunehmen, müsst Ihr Euch die Zeit nehmen, die Ihr braucht. Das kann auch bedeuten, dass Ihr alle drei in den nächsten drei Tagen nichts Anderes als BR-Arbeit machen könnt. Den Vorschlag, nur die Akten von Bewerbern anzusehen, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, sehe ich kritisch, da eventuelle Verstöße gegen das AGG meistens schon im Einladungsverfahren begangen werden. Gruß Enigmathika

P
paula

20.07.2020 um 13:02 Uhr

vielleicht auch mal eine gute Gelegenheit mit dem AG über das Verfahren beim §99 BetrVG zu sprechen und festzulegen. Bei uns war das damals der Punkt als der AG 25 neue (sehr attraktive) Arbeitsplatze geschaffen hat und durch Zeitung und SocialMedia darauf so viel Aufmerksamkeit gab, dass der AG uns über 1000 Bewerbungen (die meisten noch in Papier) vor die Tür gekarrt hat. In einer solchen Regelungsabsprache kann man nämlich auch über die Zeitschiene sprechen

S
Seramis

21.07.2020 um 21:47 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Wir haben beschlossen das unser BRV in dieser Woche komplett BR Arbeit macht und von der SBRV (im Mutterschutz) unterstützt wird. Der AG meint betriebliche Belange gehen vor BR Arbeit. Weil BRV Handwerker mit Spezialisten ist. Wir haben 2 Tage Fristverlängerung vereinbart.

C
celestro

21.07.2020 um 23:04 Uhr

"Der AG meint betriebliche Belange gehen vor BR Arbeit."

Das ist falsch!

S
Seramis

22.07.2020 um 20:07 Uhr

Habe heute die Personalleiterin und Sprecherin der GL auf §§ 99 und 37 BetrVG hingewiesen und sie gebeten solche Aussagen zu unterlassen. Sowohl was rechtzeitige Information an den BR als auch was notwendige BR Arbeit bedeutet, könnten wir auch mit externer Unterstützung klären. Das möchte sie nicht. Unser Vorschlag eine Regelungsabrede abzuschließen fand sie nur semi-gut. ?

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